In den Bremer Gerichten werden Papierakten schon bald der Vergangenheit angehören. Mit der bundesweit verbindlichen Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs werden ab dem Jahr 2018 die meisten Posteingänge bei den Gerichten in elektronischer Form eingehen. Der Senator für Justiz und Verfassung bereitet die Gerichte darauf vor, diese elektronischen Posteingänge vollständig digital weiter zu verarbeiten. Dafür wird für alle Vorgänge eine elektronische Akte angelegt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Interessenvertretungen beteiligen sich in einem Praxisbeirat an diesem Veränderungsprozess. "Die Entwicklung wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz begrüßt und positiv getragen. Nach den ersten Vorstellungen der elektronischen Akte ist eine Aufbruchsstimmung entstanden", so der Senator für Justiz und Verfassung, Martin Günthner, im Anschluss an die erste Sitzung dieses Praxisbeteiligungsgremiums.
Mit dem e-justice-Gesetz vom 10. Oktober 2013 wird bundesweit der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten (mit Ausnahme der Strafgerichte) verbindlich zum 01.01.2018 eingeführt. Professionelle Kommunikationspartner der Gerichte wie Rechtsanwälte und Behörden müssen spätestens ab dem 01.01.2022 ihre Schriftsätze elektronisch bei Gericht einreichen. In Vorbereitung dessen erhalten die Rechtsanwälte und Notare von ihren Kammern zum 01.01.2016 ein besonderes elektronisches Anwalts- bzw. Notarpostfach gestellt, das ihnen eine sichere und einfache Kommunikation mit den Gerichten erlaubt. Das Land Bremen hat den elektronischen Rechtsverkehr als eines der ersten Bundesländer bereits im Dezember 2005 eröffnet. Mangels gesetzlicher Vorgabe wurde dieser jedoch nur verhalten genutzt. Das wird sich in Zukunft ändern.
Um die Vorteile der elektronischen Kommunikation zu nutzen, wird vom Senator für Justiz und Verfassung die vollständig elektronische Aktenbearbeitung vorbereitet. Das Land Bremen hat sich einem Länderverbund bestehend aus den Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt angeschlossen. In diesem Verbund werden spezielle Softwarekomponenten entwickelt, die eine komfortable elektronische Aktenbearbeitung ermöglichen werden. Eine Komponente wird die Verteilung der elektronischen Nachrichten zu den einzelnen Gerichten und Abteilungen übernehmen.
Eine weitere Anwendung wird den Mitarbeitern einen ergonomischen Computerarbeitsplatz bieten, der alle erforderlichen Programme für die Aktenbearbeitung zusammenführt. Es handelt sich um eine speziell auf die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte zugeschnittene Softwarelösung, die im Rahmen eines fünfjährigen Forschungsprojekts von Richtern aus Nordrhein-Westfalen für die Justiz in Zusammenarbeit mit Softwareunternehmen entwickelt wurden.
Der Senator für Justiz und Verfassung legt besonderen Wert auf eine behutsame Einführung in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Interessenvertretungen. Der Veränderungsprozess wird in den kommenden drei Jahren gemeinsam mit den Anwenderinnen und Anwendern umgesetzt. Diese werden in einem Praxisbeirat beteiligt, in dem sie am 3. März 2015 erstmals zusammengekommen sind. Über die Planungen werden die Mitglieder laufend informiert. Sie können in diesem Gremium ihre Erfahrungen einbringen und Bedürfnisse kommunizieren. Vor der flächendeckenden Einführung wird es im Laufe des Jahres 2016 einen ersten Testbetrieb in einzelnen Abteilungen des Bremer Verwaltungsgerichts geben. Nur ein ausgereiftes und im Praxistest bewährtes Gesamtsystem wird den Anforderungen an eine funktionsfähige und moderne Justiz genügen.
Hinweis für Medien:
Die zuständige Abteilungsleiterin beim Senator für Justiz und Verfassung, Ann-Marie Wolff, steht den Medien am 04.03.2015 ab 9 Uhr für Rückfragen unter der Telefonnummer: 0421-361- 2966 zur Verfügung.