Sie sind hier:

Gemeinsame Presseerklärung

Rauchverbot in Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten vom Senat geplant

27.09.2005

Der Senat hat heute (27.09.2005) ein Gesetz zur Regelung des Rauchverbotes in Krankenhäusern, Schulen und in Tageseinrichtungen zur Betreuung von Kindern auf den Weg gebracht. Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und der Senator für Bildung und Wissenschaft haben den Gesetzentwurf dazu gemeinsam erarbeitet.


Das Rauchverbot soll generell für alle Personen gelten, die sich in Krankenhäusern aufhalten, in den Schulen und auf Schulveranstaltungen oder in den Kindergärten. Eng begrenzte Ausnahmen vom Rauchverbot soll es im Krankenhausbereich für Patientinnen und Patienten geben, bei denen ein Verbot des Tabakkonsums dem Therapieziel entgegensteht. Auch bei Schulveranstaltungen können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom Rauchverbot zugelassen werden.


Die Leiterinnen und Leiter der genannten Einrichtungen sind für die Umsetzung des Rauchverbots verantwortlich. Verstöße gegen das Rauchverbot und gegen die Pflichten der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen stellen Ordnungswidrigkeitstatbestände dar und können mit Bußgeld geahndet werden. Der Gesetzentwurf sieht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro vor, wenn in den genannten Einrichtungen ohne Ausnahmegenehmigung geraucht wird. Auch Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen können mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro belegt werden, wenn sie das Rauchverbot nicht umsetzen.


Das weitere Verfahren sieht nun nach der Senatsbefassung vor, dass der Entwurf mit allen zu beteiligten Behörden und Institutionen abgestimmt wird. In einer zweiten Runde wird er dann den Deputierten und dem Senat vorgelegt, bevor er an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) zur endgültigen Beschlussfassung weitergeleitet wird.