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Gemeinsame Presseerklärung

Ressortübergreifende Rückforderung an Gustav Heinemann Bürgerhaus e.V.


19.03.2004

Gemeinsame Erklärung des Senators für Kultur, des Senators für Justiz und Verfassung sowie des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales

Die Ressorts Kultur, Justiz und Verfassung sowie Jugend und Soziales haben am 18. März 2003 gemeinsam Rückforderungen in Höhe von 148.000 € dem Verein des Gustav Heinemann Bürgerhauses in Vegesack in Rechnung gestellt.

Die Rückforderung setzt sich zusammen aus einer gemeinsamen Forderung der Ressorts Justiz und sowie Jugend und Soziales in Höhe von rund 123.000 Euro aus dem Projekt Täter-Opfer-Ausgleich sowie aus einer Forderung des Kulturressorts in Höhe von 25.000 Euro für Mittel, welche dem Bürgerhaus ausdrücklich zur wirtschaftlichen Konsolidierung gewährt worden waren.

Mit Anhörungsschreiben vom 26.02.2004 wurde dem Verein die von den Ressorts beabsichtige Rückforderung mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme bis 15.März 2004 zugestellt. Der Interimsgeschäftsführer Rechtsanwalt Axel Adamietz teilte am 15.03.2004 namens und im Auftrag des Vorstands des Gustav-Heinemann-Bürgerhaus e.V. mit, dass aus dortiger Sicht zwei Einzelbeträge von insgesamt rund 5.000 € bei den Rückforderungen nicht zu berücksichtigen seien. Da die Rechnungslegung erst 2004 erfolgte, sind diese Ausgaben nicht bei den zweckgebundenen Einnahmen im Jahre 2003 anzurechnen. Daher bleibt die Gesamtforderung in voller Höhe bestehen und wird insoweit vom Verein nicht in Frage gestellt.


Die Geschäftsführung des Vereins hatte zur Abwendung drohender Zahlungsunfähigkeit in den Jahren 2001 bis 2003 zweckgebundene Spenden und Geldbußen für zweckfremde Projekte verausgabt. Zweckgebundene Spenden und Geldbußen hätten dem Zuwendungsgeber mitgeteilt werden müssen mit der Folge der Reduzierung von Zuwendungsmitteln der Ressorts. Die Landeshaushaltsordnung fordert die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung von Zuschüssen durch die Verwaltung. In Fällen nicht ordnungsgemäßer Mittelverwendung ist sie zur Rückforderung verpflichtet.

Die Ressorts sind sich einig, dass das Bürgerhaus in Vegesack und der Täter-Opfer-Ausgleich wichtige Funktionen erfüllen und erhalten werden sollen.


Die Einsetzung von Rechtsanwalt Axel Adamietz als Interims-Geschäftsführer führte im September 2003 zu einer Abwendung der Insolvenz. Inzwischen hat der Interimsgeschäftsführer mit geeigneten Maßnahmen sichergestellt, dass die Ressorts Jugend und Soziales sowie Justiz und Verfassung ihre Zuwendungen an den Täter-Opfer-Ausgleich wieder aufnehmen und das Kulturressort die Förderung der Bürgerhaus-Arbeit fortsetzen konnte.

Darüber hinaus obliegt dem Interims-Geschäftsführer die Aufgabe, Vorschläge für die dauerhafte ordnungsgemäße Geschäftsführung im Gustav-Heinemann-Bürgerhaus e.V. für die Zeit nach Ablauf seines Vertrages zu unterbreiten.

Hinsichtlich der weiteren Entwicklung ist zunächst die Stellungnahme des Gustav-Heinemann-Bürgerhaus e.V. zur Rückforderung von Zuwendungsmitteln innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist abzuwarten.



Zum Hintergrund in Bezug auf den Täter-Opfer-Ausgleich:


Der Täter-Opfer-Ausgleich wird in Bremen derzeit von den Ressorts Jugend und Soziales sowie Justiz und Verfassung in eigener Fachverantwortung und mit separater Finanzierung in einem Projekt im Bürgerhaus Vegesack durchgeführt. Der Täter-Opfer-Aus-gleich ist als eine mögliche Verfahrenserledigung sowohl im Jugend-als auch im allgemeinen Strafrecht vorgesehen. Es handelt sich dabei um ein Angebot an Täter und Opfer. Durch eine neutrale Vermittlung soll eine von allen Beteiligten akzeptierte Regelung gefunden und der durch die Straftat ausgelöste Konflikt zwischen Täter und Opfer aufgearbeitet und möglichst beigelegt werden. Konkretes Ergebnis einer solchen Konfliktregulierung sind insbesondere materielle Wiedergutmachungsleistungen an das Opfer, gemeinnützige Arbeit sowie die Entschuldigung. Dabei geht es nicht nur um Strafverfahren. Auch strafunmündige Kinder, die eine Straftat begangen haben, werden in diese Art der Konfliktaufarbeitung einbezogen. Ein weiterer Schwerpunkt des Täter-Opfer-Ausgleichs liegt in der Schlichtung von Nachbarschaftsstreitigkeiten und ähnlichen Fällen.


Die Ressorts Justiz und Verfassung sowie Jugend und Soziales sind sich einig, dass die Arbeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Bürgerhaus Vegesack aus fachlicher Sicht positiv zu bewerten ist und der Anerkennung bedarf. Bremen hat auch weiterhin ein Interesse daran, dass diese Art der Verfahrenserledigung dauerhaft funktionsfähig bleibt. Der Täter-Opfer-Ausgleich fördert nicht nur den Rechtsfrieden zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, sondern er entlastet auch die Gerichte.

Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben haben die Ressorts Jugend und Soziales sowie Justiz und Verfassung Haushaltsmittel als zweckgebundene Zuwendungen i.H.v. rd. 150. 000 € pro Jahr zur Verfügung gestellt. Teile dieses Betrages hat der Bürgerhausverein, dem dieses Geld zweckgebunden für das Projekt zugeflossen ist, jedoch zu Unrecht erhalten, weil der Verein auf diese Zahlung anzurechnende vorhandene Gelder, z.B. zweckgebundene Spenden und Bußgelder, nicht angegeben hatte. Stattdessen wurden diese Gelder teilweise für andere Maßnahmen des Bürgerhauses zweckfremd eingesetzt und sind nunmehr wegen der nicht ordnungsgemäßen Mittelverwendung zurückzufordern.