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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

25. November – Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: Opferschutz und Maßnahmen gegen Gewalt müssen fortgesetzt werden

24.11.2006

Anlässlich des „Internationalen Tages zur Beseitigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen“ der Vereinten Nationen erklären die Senatorin für Frauen, Ingelore Rosenkötter, und die stellvertretende Landesbeauftragte für Frauen, Brigitte Melinkat,: „Auch heute noch ist die Erfahrung von Gewalt bitterer Bestandteil des Lebens von Frauen und Mädchen. Es ist uns ein großes Anliegen, alles zu tun, um dem entgegen zu wirken.“

Jede dritte Frau ab dem 16. Lebensjahr hat Gewalt erlebt, jede siebte Frau hat sexuelle Gewalt im strafrechtlichen Sinne erfahren. In jeder vierten Partnerschaft wird körperliche oder sexuelle Gewalt oder beides gegen Frauen ausgeübt. Diese erschreckenden Zahlen sind Ergebnisse der ersten repräsentativen Studie zum Thema Gewalt gegen Frauen, die die Bundesregierung vorgelegt hat. Dies bestätigt auch die Einschätzung von Fachfrauen, die in Frauenhäusern und Beratungsstellen mit diesem Thema befasst sind und seit Jahren auf die Bedeutung des Problems hinweisen.

„Wer schlägt, muss gehen“ – das ist die Basis für das 1999 in Bremen in Kraft getretene Wegweisungsrecht. Die Polizeibeamtinnen und -beamten vor Ort entscheiden unabhängig vom Opfer, ob der Täter aus der Wohnung zu weisen ist. Der Paradigmenwechsel in der polizeilichen und gerichtlichen Umgehensweise mit dem Problem häuslicher Gewalt zeigt Erfolge, es werden dadurch auch viele Bereiche des bisherigen Dunkelfeldes „häusliche Gewalt“ sichtbar. In Bremen verteilen sich die polizeilichen Wegweisungen über das ganze Stadtgebiet, das heißt, es gibt keinen Stadtteil, der davon ausgenommen ist. Auch in Bremen sind die Frauenhäuser gefüllt mit Frauen, die sich vor ihrem Partner derartig fürchten, dass sie sich nicht trauen, in der gemeinsam genutzten Wohnung zu bleiben.

Die große Koalition hat seit 1999 dem Thema häusliche Gewalt gegen Frauen ein besonderes Gewicht beigemessen. Die senatorischen Behörden haben eine Fülle von Maßnahmen ergriffen, die der Prävention und Intervention dienen. Auch in Bremerhaven konnte erreicht werden, dass die Versorgung der von Gewalt betroffenen Frauen nun in einer Hand liegt.

Wie aus dem kürzlich vom Senat vorgelegten Bericht zu häuslicher Gewalt hervorgeht, hat die Polizei Bremen zum Stichtag 31. März diesen Jahres 485 Wohnungsverweise verhängt. Über die Hälfte der Wegweisungen betrafen Ausländer unterschiedlicher Nationalitäten. In 291 Fällen lebten Kinder in den betroffenen Familien. In Bremerhaven wurden im selben Zeitraum 60 Wegweisungen ausgesprochen. Übereinstimmend sagen Studien, dass sich die von den Kindern wahrgenommene Gewalt besonders prägend auf den weiteren Lebensweg auswirkt.

Obwohl häusliche Gewalt auch in Migrantenfamilien eine große Rolle spielt, ist es bisher nur unzureichend gelungen, mit den traditionellen Beratungsangeboten Migrantinnen zu erreichen. „In der Zukunft muss dort ein Schwerpunkt staatlicher Hilfen und Unterstützung liegen. Dies schließt auch das Thema Zwangsheirat ein“, erklärt Ingelore Rosenkötter. In Einzelfällen haben Männer gegen die Wegweisung geklagt, sind aber ausnahmslos von den Verwaltungsgerichten abgewiesen worden. „Dies zeigt, dass wir mit unserem Vorgehen in Bremen auf dem richtigen Weg sind,“ sagt Brigitte Melinkat.

Durch die schnelle Übermittlung der Wegweisung an das jeweilige Sozialzentrum ist gewährleistet, dass die in der Wohnung verbliebene Frau innerhalb von drei Werktagen aufgesucht wird und vor Ort Beratung und Unterstützung erhält. Diese Vorgehensweise wurde in Bremen von der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe gegen häusliche Beziehungsgewalt unter der Leitung der Gleichstellungsstelle entwickelt. In einer Studie der Bundesregierung über die Arbeit der Gewaltinterventionsprojekte wurde dieser „pro-aktive Ansatz“ als richtungsweisend gelobt und anderen Bundesländern empfohlen.

Für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution gibt es in Bremen die Beratungs- und Betreuungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution – BBMeZ. Die Beratungsstelle unterstützt Frauen sowohl bei der Unterbringung an einem sicheren Ort als auch durch kontinuierliche psycho-soziale Betreuung, Vermittlung von Rechtsanwältinnen, medizinischer Versorgung und durch Fortbildungsangebote. „Die Beratungsstelle wird derzeit aus meinem Hause bezuschusst. Ich werde mich für den Fortbestand dieser Arbeit einsetzen,“ betont die Senatorin.

Der Internationale Aktionstag gegen Gewalt an Frauen wird seit 1981 begangen. Historischer Hintergrund ist die Verschleppung und Ermordung von drei Frauen in der Dominikanischen Republik durch Soldaten des damaligen Diktators Trujillo. 1999 beschloss die Vollversammlung der Vereinten Nationen, den 25. November als internationalen Tag für die Beseitigung jeglicher Gewalt gegen Frauen einzuführen.