22.09.2006
Einfrierdatum für alle Tiefkühl-Produkte gefordert - Fleisch soll zusätzlich mit Schlachtdatum des Tieres gekennzeichnet werden
Für alle tiefgefrorenen Lebensmittel soll die Kennzeichnung mit dem Einfrierdatum Pflicht werden. Bei tiefgefrorenem Fleisch soll zusätzlich auf der Verpackung das Datum vermerkt sein, an dem das Tier geschlachtet wurde. Dafür setzt sich Bremen mit einem Antrag beim Agrarausschuss des Bundesrates ein, der am kommenden Montag (25.09.2006) tagt.
Bremens Gesundheitssenatorin Karin Röpke: „Im Zusammenhang mit möglicherweise verdorbenem Fleisch ist offensichtlich geworden, wie wichtig eine ordnungsgemäße und vollständige Kennzeichnung auch mit Daten von eingelagerten und tiefgefrorenen Fleischpartien ist.“ Eine obligatorische Angabe beider Daten - Schlacht- und Einfrierdaten - auf Fleischpackungen, so die Senatorin, wäre ein Beitrag für mehr Lebensmittelsicherheit. Sie ist ein wichtiges Indiz für die amtliche Überwachung, die so viel leichter Rückschlüsse auf das Haltbarkeitsdatum der Produkte ziehen könne. Damit kann „Gammelfleisch“ gezielter identifiziert werden.
Im Antrag wird die Bundesregierung darum gebeten, sich auf EU-Ebene für die vorgeschlagenen Regelungen einzusetzen.