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Weiterhin generelle Stallpflicht für Hausgeflügel: Ausnahmen sind jedoch möglich

18.05.2006

Am 10. Mai 2006 ist bundesweit eine neue „Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest“ (Vogelgrippe) in Kraft getreten. Nachdem das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) die Gefährdungslage für die Einschleppung der Geflügelpest über Wildvögel in Hausgeflügelbestände als hoch eingestuft hat, bleibt die generelle Stallpflicht weiter bestehen.

Nach der neuen Regelung gilt der Grundsatz, dass Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse entweder in geschlossenen Ställen oder mit einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) zu halten sind.

Um aber auch für die Zukunft eine Freilandhaltung von Geflügel zu gewährleisten, sieht die Verordnung Ausnahmen vor. Dazu können die Behörden Gebiete festlegen, in denen die Stallpflicht gilt und solche, in denen Geflügel im Freiland gehalten werden kann. Letztere dürfen nicht in unmittelbarer Nähe eines Bereiches liegen, in dem sich wildlebende Wat - und Wasservögel sammeln (Risikogebiete).

Für die Stadgemeinde Bremen erfolgt die Ausnahmegenehmigung von der Stallpflicht über eine Allgemeinverfügung. Diese wird am Freitag, dem 19. Mai 2006, unter „Amtliche Bekanntmachungen“ im Weser Kurier und in den Bremer Nachrichten veröffentlicht. Sie enthält die Gebiete, in denen es keine Ausnahmen gibt. Im übrigen Stadtgebiet ist Freilandhaltung erlaubt.

Jeder Tierhalter, der Geflügel im Freien hält, muss dieses dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet), Findorffstraße 101, 28215 Bremen unter Angabe des Namens, der Anschrift, des Standortes und der Geflügelart und -anzahl anzuzeigen. Die Anzeige kann schriftlich, telefonisch unter der Nummer 0421/361-4035 oder per Email (office@veterinaer.bremen.de) erfolgen. Außerdem ist er verpflichtet, unabhängig von der Größe seines Tierbestandes, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Bei Freilandhaltung dürfen Enten und Gänse nicht zusammen mit sonstigem Geflügel gehalten werden. Da Enten und Gänse wegen fehlender klinischer Erscheinungen als Virusträger oftmals nicht erkannt werden, stellen sie ein hohes Risiko für eine mögliche Übertragung von Geflügelpestviren dar.

In Bremerhaven sind die Risikogebiete – auch wegen der Küstennähe – unregelmäßig über die Stadt verteilt. Hier haben Geflügelhalter Anträge auf Ausnahmegenehmigung zu stellen, die jeweils im Einzelfall geprüft werden müssen. Anträge in Bremerhaven sind schriftlich an den Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst (LMTVet), Freiladestraße. 1, 27576 Bremerhaven oder per E-Mail (OfficeBHV@veterinaer.bremen.de) zu stellen. Informationen sind telefonisch unter der Nummer 0471/596-13883 zu erhalten.

Vordrucke für eine Anzeige in Bremen oder einen Antrag in Bremerhaven und weitere Informationen sind auch auf der Internetseite www.lmtvet-bremen.de erhältlich.