15.02.2006
Im Land Bremen wird seit Herbst 2005 die Wildvögelpopulation, insbesondere auf den Wildvögelrastgebieten, von der Umweltbehörde intensiv auf Auffälligkeiten beobachtet. Unter Berücksichtigung, dass Tiere unabhängig vom Vogelgrippevirus (H5N1) natürlicherweise immer mal verenden, wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Da das Virus bei Wildvögeln nicht vermeidbar ist und nicht vorhergesehen werden kann, wann und wo es auftaucht, ist im Land Bremen beabsichtigt, Schwäne verstärkt in die Untersuchungen einzubeziehen.
Die Bevölkerung wird gebeten, tote Schwäne beim Lebensmittel-
überwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) unter der Telefonnummer (0421) 361-4035 zu melden, damit sie abgeholt werden und in das risikoorientierte Untersuchungs-
programm aufgenommen werden können. Die Tiere sollten nicht berührt werden. Andere Wildvögel gelten zurzeit nicht als gefährdet. Sollte jemand einen toten Vogel – beispielsweise im Garten – finden, dann sollten kleine Tiere unter Benutzung von Gummihandschuhen gut in einen Müllsack verpackt und in der Restmüll-Tonne entsorgt werden. Größere Vögel sollten - ebenfalls gut verpackt – in einer der Tierkörpersammelstellen abgegeben werden:
in Bremen in der Benningsenstraße 28 (ENO), Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-17 Uhr, sonnabends 9-13 Uhr,
in Bremen Nord in der Martinsheide 6 (ENO), Öffnungszeiten
Di-Sa 15 -17 Uhr, oder nach Vereinbarung,
in Bremerhaven im Tierheim Wurster Straße 220, Öffnungszeiten
Di-Sa 15 17 Uhr.
Die Abgabe von toten Wildvögeln durch Privatpersonen ist bis auf weiteres kostenlos.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass durch eine Bundesverordnung ab dem 17. Februar 2006 bis vorerst zum 30. April 2006 das Hausgeflügel wie im Herbst 2005 wieder einzusperren ist. Diese Stallpflicht gilt uneingeschränkt nicht nur für Wirtschaftsgeflügel sondern auch für jegliches Geflügel von Hobbyzüchtern. Gleiches gilt für die Meldeverpflichtung aller Geflügelhaltungen im Lande Bremen beim LMTVet unter oben genannter Telefonnummer.
Verstöße gegen die Regelungen zum Schutz vor Geflügelpest stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Bei gesundheitlichen Fragen zur Vogelgrippe steht das Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 361-15687 oder 361-10011 zur Verfügung.