22.11.2005
Das Institut für Hirnforschung an der Universität Bremen kann die Untersuchungen zur Funktionsweise des Säugetiergehirns an lebenden Affen (Makaken) fortsetzen. Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat dazu am 21. November 2005 die Genehmigung erteilt. Sie gilt bis zum 30. November 2008 und kann innerhalb dieser Zeit widerrufen werden, wenn alternative Methoden zu den Tierversuchen entwickelt wurden. Dies gilt auch dann, wenn gegen Auflagen verstoßen werden sollte.
Nach dem Tierschutzgesetz sind Tierversuche nur dann erlaubt, wenn sie zum Beispiel aus Gründen des Vorbeugens, Erkennens oder Behandelns von Krankheiten, zur Erkennung von Umweltgefahren oder – wie bei den Bremer Versuchen mit Primaten – für die Grundlagenforschung unerlässlich sind und der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.
Das Gesundheitsressort hat nach Beratung in zwei Sitzungen durch die Kommission nach Paragraph 15 des Tierschutzgesetzes (Tierversuchskommission) insbesondere die ethische Vertretbarkeit der Versuche hinterfragt. Ergänzend hierzu wurden Stellungnahmen von zwei Tierethik-Experten eingeholt.
Die Genehmigung ist mit weitreichenden Auflagen verbunden. So ist beispielsweise die Behörde sofort davon zu unterrichten, wenn sich entgegen dem Stand des heutigen Wissens Anzeichen dafür ergeben, dass die Versuche ganz oder teilweise durch Messungen mit dem Kernspintomografen der Universität oder durch andere alternative Verfahren ersetzt werden können. Des Weiteren sind die Verpflichtungen über bestimmte Dokumentationen erhöht worden, um eine Validierung der invasiven (eingreifenden) und nicht invasiven Messversuche zu ermöglichen.
Die Anzahl der Makaken, die im gesamten Genehmigungszeitraum von 3 Jahren neu in das Versuchsprogramm aufgenommen werden dürfen, wurde auf maximal 13 begrenzt. Beantragt worden waren 21 Tiere. Weitere Auflagen in der Genehmigung beinhalten, dass nach jedem operativen Eingriff ein Tierarzt mit speziellen Fachkenntnissen die Makaken untersucht. Der Eingriff selbst muss stets als die tierschonendste Methode anerkannt sein. Ein mit Primaten vertrauter Tierarzt kontrolliert regelmäßig die Gesundheit und das Verhalten der Tiere. Außerdem sind differenzierte Zeiträume für den Einsatz der Affen im Versuch festgelegt. Die Primaten müssen in Bremen in Gruppen und in großen Gehegen gehalten werden. Die Haltungsbedingungen gehen in Bremen weit über die gesetzlich vorgeschriebenen europäischen und nationalen Normen hinaus.
Senatorin Karin Röpke begründete die Genehmigung damit, dass die Untersuchungen mit dem Ziel, das Gehirn von Primaten und damit auch das menschliche Gehirn besser zu verstehen, ein wichtiger Bereich der Grundlagenforschung sind und alternative Verfahren zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Versuche könnten zum Beispiel anderen Wissenschaftlern, die sich mit der Erforschung neurologischer Erkrankungen beim Menschen befassen, wertvolle Hinweise für ihre Forschung geben. Die Genehmigungsbehörde hält diese Grundlagenforschung nach Abwägung aller Argumente für ethisch vertretbar, wenn alle gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden. „Darauf werden wir streng achten“, betonte die Senatorin.
Wissenschaftssenator Willi Lemke hat parallel mit dem Genehmigungsbescheid dem Rektor der Universität mitgeteilt, dass er beabsichtigt, eine international ausgewiesene Expertenkommission zur Evaluierung des Forschungsvorhabens an Primaten einzusetzen.