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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Erhöhung der Heizkostenpauschale wird geprüft

15.11.2005

Senatorin Röpke: Energiesperren in Bremen nicht zwingend auf Höhe der derzeitigen Pauschale zurück zu führen

Sozialsenatorin Karin Röpke prüft aufgrund der gestiegenen Energiekosten, ob die Heizkostenpauschale für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe in den nächsten Wochen erhöht werden muss. Ihrem Ressort sei bekannt, so Senatorin Röpke, dass im laufenden Jahr bis zum 30. September in 7796 Fällen in der Stadt Bremen wegen unbezahlter Rechnungen Strom, Gas oder Wasser abgestellt worden ist. Nicht bekannt ist nach Angaben der Senatorin aber, wie viele der Haushalte mit Energiesperre tatsächlich zum Kreis der Empfänger/innen von staatlichen Leistungen gehören.


Dies habe sie auch in der vergangenen Woche in der Bremischen Bürgerschaft berichtet. Die Sperrungen seien nicht zwingend darauf zurückzuführen, dass die Heizkostenpauschale – die neben den Kosten für die Unterkunft an Empfänger/innen staatlicher Leistungen gesondert gezahlt wird – zu niedrig sei. Vielmehr seien in der genannten Zahl auch Haushalte enthalten, denen von der swb Messung und Abrechnung GmbH die Energie gesperrt worden ist, weil Stromkosten nicht bezahlt wurden. Strom aber muss aus dem Regelsatz der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld II bezahlt werden. Auch Warmwasserkosten seien daraus zu bestreiten.