19.10.2005
Rechtsverordnungen zum Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten
Wichtige Teile des Bremischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bremisches Behinderten gleichstellungsgesetz – BremBGG) sind in Rechtsverordnungen umgesetzt worden, die nunmehr in Kraft getreten sind. Damit wird sichergestellt, dass die Internetseiten der Behörden des Landes und der Städte Bremen und Bremerhaven barrierefrei zu gestalten sind, ebenso die Intranetseiten für die interne Verständigung innerhalb der Landes- und Kommunalbehörden. Die Behörden haben 18 Monate Zeit, um die Umstellung zu vollziehen.
Geregelt ist auch, dass gehörlose und hörbehinderte Menschen bei der Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren Anspruch auf einen Gebärdendolmetscher, eine Gebärdendolmetscherin oder andere Kommunikationshilfen haben und die Kosten hierfür seitens der Behörde übernommen werden.
Außerdem müssen die Behörden Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und andere Dokumente in einer für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbaren Form gestalten, soweit dies zur Wahrung deren eigener Rechte im Verwaltungsverfahren notwendig ist. Dies kann zum Beispiel ein Ausdruck in Brailleschrift sein oder in besonders großer Schrifttype.
Sozialsenatorin Karin Röpke: „Damit ist wieder ein guter Schritt in Richtung Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen getan. So verlangt es nicht nur der Verfassungsauftrag, vielmehr ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, nachdrücklich daran zu arbeiten.“
In der bremischen Landesverfassung heißt es: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Menschen mit Behinderungen stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Der Staat fördert ihre gleichwertige Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Senatorin Karin Röpke: „Damit hat der Verfassungsgeber im Land Bremen deutlich gemacht, dass benachteiligende und ausgrenzende Bestimmungen sowie Regelungen, die Menschen mit Behinderungen diskriminieren, gesellschaftlich nicht akzeptiert werden.“
Der Landesbehindertenbeauftragte, Dr. Joachim Steinbrück: „Mit den Rechtsverordnungen zum Behindertengleichstellungsgesetz werden Informations- und Kommunikationsbarrieren abgebaut. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung auf die Verwirklichung einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft.“