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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bremen lässt Haushalten mit zu hohen Mieten Zeit für Umzug

26.09.2005

GEWOS-Gutachten: Rund 62 000 preiswerte Wohnungen in der Stadt Bremen

Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II, die in einer Wohnung leben, die teurer ist als die festgelegten Obergrenzen, sollen für einen Umzug gestaffelte, über längere Zeit gestreckte Fristen eingeräumt werden. Auch spielt die Größe der neuen Wohnung zukünftig keine Rolle, entscheidend ist allein, dass die Mietobergrenze eingehalten wird.


Dies sind zwei der Vorschläge, die Sozialsenatorin Karin Röpke als Konsequenz aus einem Gutachten des GEWOS-Instituts für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH der Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration am 7. Oktober 2005 vorlegen wird. GEWOS ist im Auftrag ihres Ressorts den Fragen nachgegangen, was in der Stadt Bremen als angemessene Miete gelten kann und ob es genügend preisgünstigen Wohnraum für die Bezieher/innen staatlicher Leistungen gibt.


Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) schreibt vor, dass Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II durch die Kommunen eine „angemessene Miete“ zu erstatten ist. Was eine angemessene Miete ist, wird durch die Kommunen festgelegt.


In Bremen hat man dafür die Wohngeld-Tabelle des Bundes-Wohngeldgesetzes als Grundlage genommen, wie sie bereits für Sozialhilfeempfänger/innen galt und gilt. Sie wurde jedoch für diejenigen, die aus der Arbeitslosenhilfe ins neue System des Arbeitslosengeldes II kamen, noch nicht angewendet. Ein Ein-Personen-Haushalt beispielsweise erhält nach der Tabelle zwischen 195 und 265 Euro, ein 3-Personen-Haushalt zwischen 390 und 420 Euro, je nach Alter der Wohnung (Heizkosten werden extra erstattet). Außerdem gibt es bislang zusätzlich Quadratmeter-Höchstgrenzen. Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II zum 1. Januar 2005 bis heute wurden die Mieten in der tatsächlich bestehenden Höhe voll erstattet. Jetzt soll durch die Deputation entschieden werden, wie künftig verfahren wird.


Gibt es überhaupt für alle Arbeitslosengeld-II-Bezieher ausreichend preisgünstigen Wohnraum in der Stadt Bremen? GEWOS stellt dazu fest: In der Stadt Bremen gibt es circa 62.000 Wohnungen, die unter Einhaltung der Miet-Vorgaben zu mieten sind. Dem stehen rund 31.000 Haushalte gegenüber, die Arbeitslosengeld II bekommen. Rein rechnerisch reicht der preisgünstige Wohnraum also grundsätzlich aus. Aber: Rund 9.000 dieser Haushalte wohnen derzeit in teurerem Wohnraum. Sie müssten umziehen, um den geltenden Miet-Vorgaben zu entsprechen. Und: Wohnungen in dieser Anzahl stehen derzeit nicht leer.


Senatorin Röpke: „Wir möchten Umzüge auf ein Mindestmaß beschränken, können aber andererseits nicht einfach die Mietobergrenzen erhöhen. Eine Steigerung der Mietkosten um 10 Prozent würde die Stadt Bremen 12 Millionen Euro pro Jahr kosten – bei der aktuellen Haushaltslage nicht vorstellbar.“ Eine Erhöhung würde nach Angaben der Senatorin auch dazu führen, dass die derzeit mit angemessenen Mieten lebenden Hilfeempfänger mittelfristig höhere Mieten aufzuwänden hätten – mit erheblichen Folgen nicht nur für den Bremer Haushalt, sondern auch für den Bremer Wohnungsmarkt, der dann wegen dieser großen Nachfragergruppe stärker steigende Mieten zu verzeichnen hätte.


Nach der Vorstellung der Senatorin soll das Problem nun folgendermaßen gelöst werden:


  1. Ob eine Wohnung angemessen ist, soll allein nach der Miethöhe entschieden werden. Da es zahlreiche Wohnungen gibt, die etwas größer als es die Wohngeldtabelle vorsieht, aber trotzdem preiswert sind, erhöht sich die Zahl der verfügbaren Wohnungen so auf mehr als 75.000. Außerdem soll in Einzelfällen durch Verhandlungen mit den Vermietern der Mietpreis auf eine angemessene Höhe gesenkt werden. Im Ergebnis stehen dann deutlich mehr Wohnungen zur Verfügung.


  2. Nicht alle freiwerdenden Wohnungen – bei einer Umzugsquote von 13 Prozent immerhin circa 10.000 pro Jahr – können von Arbeitslosengeld-II-Empfängern belegt werden. Denn sie stehen, wenn sie eine Wohnung mieten wollen, natürlich in Konkurrenz zu anderen Mietern. Um ihnen hier Vorteile zu verschaffen, will die Sozialbehörde den Vermietern anbieten, Mieten für diesen Personenkreis direkt zu überweisen. Damit reduziert sich die mögliche Sorge, Mieten nicht pünktlich oder nicht vollständig zu erhalten. Außerdem sollen Wohnungsbeschaffungskosten ebenso wie Kautionen großzügiger übernommen werden, wenn nur damit Wohnraum anmietbar ist. Damit soll erreicht werden, dass mehr als die Hälfte des freiwerdenden Wohnraums für die Zielgruppe zur Anmietung bereitsteht.


  3. Dennoch werden nicht alle Haushalte kurzfristig eine geeignete Wohnung finden. Hier plant die Behörde eine Staffelung: Wer derzeit die Obergrenze um mehr als 30 Prozent überschreitet, soll sich innerhalb des nächsten halben Jahres eine günstigere Wohnung suchen. Wer 20 bis 30 Prozent darüber liegt, hat ein Jahr Zeit. Bei 10 bis 20 Prozent Überschreitung stehen anderthalb Jahre zur Verfügung. Diese Fristen werden für Ein-Personen-Haushalte noch um 6 Monate verlängert, da für sie der Wohnungsmarkt besonders eng ist. Bei einer Unterschreitung um weniger als 10 Prozent erfolgt zunächst keine Fristangabe. Außerdem sollen die Sachbearbeiter/innen genau prüfen, ob ein Umzug nicht teurer wird als der Verbleib in der Wohnung. Einzelfallbezogene Ausnahmemöglichkeiten (absehbare Arbeitsaufnahme, schwere Krankheit, Behinderung), die gegen einen Umzug sprechen, werden festgelegt. Im Ergebnis sollen so individuelle soziale Härten vermieden werden.


„Wir gehen sparsam mit unseren Haushaltsmitteln um“, so Senatorin Röpke. “Aber wir werden mit sozialem Augenmaß handeln. Keiner wird zu einem sinnlosen Umzug gezwungen. Wir prüfen jeden Einzelfall und geben denen, die zu teuer wohnen, ausreichend Zeit für einen Umzug. So werden Massenumzüge vermieden, und unsere Stadt bleibt im sozialen Gleichgewicht.“