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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Zur Presseerklärung der Grünen “Bürgerservice auch für Sozialhilfeberechtigte”teilt Sozialsenatorin Karin Röpke mit:

23.12.2003

“Trotz der hohen Arbeitsbelastung in den Sozialzentren sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bestrebt, Anträge zeitnah zu bearbeiten. Dass es im Einzelfall zu Verzögerungen kommen kann, ist nicht auszuschließen. Allerdings wird der Anspruch auf Hilfe erfüllt. Nach der Einführung der Grundsicherung mussten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst in diese neue, zusätzliche Aufgabe einarbeiten. Trotz der enormen Zusatzbelastung sind bis zum Jahresende alle Anträge bearbeitet worden, einzelne jedoch noch nicht entschieden, da nicht alle dafür notwendigen Unterlagen eingereicht worden sind. Im übrigen entstand – im Gegensatz zu den Äußerungen der Grünen – den Antragsteller/innen kein finanzieller Schaden. Sofern sie bisher Sozialhilfe bezogen, bekommen sie diese Hilfe weiter bis zum Übergang in die Grundsicherung. Anträge auf Grundsicherung, ohne dass vorher Anspruch auf Sozialhilfe bestand, wurden in der Bearbeitung vorgezogen.”