17.10.2002
Staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit stimmt Vorschlag des Ressorts zu
Opfer des NS-Regimes im Lande Bremen, denen bislang die Anerkennung als Verfolgte verweigert wurde oder die keine beziehungsweise keine angemessene Entschädigung erhalten haben, können auf der Grundlage einer Härteregelung seit 1988 finanzielle Leistungen bekommen. Die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit hat heute (17. Oktober 2002) der Erhöhung der laufenden monatlichen Zuwendungen von 255,65 Euro auf bis zu 300 Euro und der einmaligen Hilfen von derzeit maximal 2556,46 Euro auf bis zu 3000 Euro zugestimmt.
Die auf Vorschlag der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales entsprechend geänderte Regelung gilt rückwirkend ab Oktober dieses Jahres. Zur Zeit erhalten 54 Betroffene laufende Leistungen. Die Anträge auf einmalige Zuwendungen gingen in den vergangenen Jahren ständig zurück; im laufenden Jahr sind 15 Anträge gestellt worden nach 42 im vergangenen Jahr.
Anträge nimmt das Landesamt für Wiedergutmachung entgegen. Ein Beirat entscheidet dann über die Vergabe der finanziellen Hilfen. Die Zuwendungen sind von den Einkommensverhältnissen der Betroffenen abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Unterstützung besteht nicht.