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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Geflügel und Shrimps aus Thailand: Alle Einfuhren werden untersucht

26.06.2002

Die für Bremen und Bremerhaven zuständige Grenzkontrollstelle nimmt bei der Einfuhr von Geflügelfleisch und Shrimps u.a. aus Thailand ab sofort bei allen Sendungen Proben und lässt sie auf Nitrofurane und Nitrofuran-Metaboliten untersuchen. Das teilte Gesundheitssenatorin Karin Röpke heute (26. Juni 2002) mit.

Am 27. März 2002 hatte die Europäische Kommission vorgegeben, dass alle Sendungen dieser Kontrolle zu unterziehen sind. Dies stellte nach Angaben der Senatorin Bremen vor große Probleme, denn entsprechende Laborkapazitäten standen in Deutschland nicht zur Verfügung. Lediglich ein niederländisches Institut konnte die Untersuchungen durchführen. Bremen nutzt dessen Kapazitäten, die jedoch nicht in dem Maße zur Verfügung stehen, dass alle Untersuchungen in einem für die Wirtschaft vertretbaren Zeitrahmen durchgeführt werden können..

Das Gesundheitsressort hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) Anfang Mai davon unterrichtet und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es zu diesem Zeitpunkt in Deutschland keine Möglichkeiten für die geforderten Untersuchungen gäbe.

In Bremen wurden die Einfuhrsendungen zu 100 % untersucht, die aus Betrieben stammen, deren Produkte bereits durch Nitrofuran-Belastungen aufgefallen waren. Über diese Betriebe sind die Grenzkontrollstellen lückenlos und aktuell durch das EU-Schnellwarnsystem informiert.

Wegen der mangelnden Laborkapazitäten wurden Sendungen aus nicht auffällig gewordenen Betrieben mit einer 10 %igen Stichprobe berücksichtigt.

Nach diesem System wurden bisher 73 Sendungen untersucht. In 6 Sendungen Garnelen wurden positive Ergebnisse erzielt. Diese Waren sind zur Vernichtung vorgesehen.

In der Zwischenzeit konnte in Hessen die sehr aufwändige Untersuchungsmethode etabliert werden. Hessen stellt Bremen ein Untersuchungskontingent zur Verfügung, ebenso Baden-Württemberg, dass nächste Woche mit den Untersuchungen beginnen kann.

Seit Inkrafttreten der Entscheidung der Europäischen Kommission steht Bremen in intensivem Kontakt mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, um nach angemessenen Lösungen für die Umsetzung der Entscheidung zu suchen. Das Bundesministerium hatte dazu auf der Grundlage eines Schreibens aus Bremen auch die Europäische Kommission eingeschaltet. Dort wurde bekannt, dass die gleichen Probleme auch in anderen Mitgliedstaaten bestehen.

Am 25. Juni 2002 hat das BMVEL trotz des ihm bekannten Mangels an Laborkapazitäten das Bremer Gesundheitsressort aufgefordert, nicht mehr nur Stichproben aus den Importen untersuchen zu lassen, sondern alle Sendungen. Dieser Aufforderung ist Bremen sofort nachgekommen.

Das Gesundheitsressort erwartet jetzt vom Bundesministerium, darauf hinzuwirken, dass alle EU-Mitgliedsstaaten die Auflage der EU-Kommission erfüllen, um den Verbraucher unter den Bedingungen des freien Warenverkehrs in der europäischen Gemeinschaft vor nitrofuranbelasteten Lebensmitteln zu schützen.

Außerdem können dadurch Wettbewerbsverzerrungen verhindert und Wettbewerbsnachteile für den Standort Bremen abgewendet werden.

Senatorin Röpke: „Wir haben alle vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft und erwarten vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, dass es uns bei der Suche nach weiteren Laborkapazitäten hilft“. Selbstverständlich unterstütze sie alle Maßnahmen, die dazu dienen, Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, so die Senatorin. Allerdings müssten entsprechende Anforderungen auch realisierbar sein.