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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Pressemitteilung mit Foto Beschlüsse der 12. Konferenz der Frauenminister/innen der Länder am 23./24. Mai 2002 in Bremen

24.05.2002

„Frauen und Gesundheit“ – dieser Themenkomplex war der Schwerpunkt der 12. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) am 23./24. Mai 2002 in der Hansestadt. Bremen hat nach Thüringen in diesem Jahr den Vorsitz der Konferenz, die von Senatorin Karin Röpke geleitet wurde.

Die Konferenz befasste sich auch mit den Bereichen Frauen und Arbeit, Bildung, Familie, Gewalt gegen Frauen, gleichberechtigte Gesellschaft und soziale Sicherung von Frauen. Sie hat eine Vielzahl von Beschlüssen gefasst. „Insgesamt waren wir sehr erfolgreich“, betonte Senatorin Röpke nach der Konferenz. „Es ist uns gelungen, für Frauen wichtige Themen in den Blickpunkt zu rücken und damit bewusster zu machen“. Besonders wichtig sei es für sie, darauf hinzuwirken, dass die gesundheitliche Versorgung von Frauen, die zu Gewaltopfern geworden sind, verbessert wird.

Einige der Ergebnisse im Einzelnen:

  1. Die Konferenz bittet das Bundesministerium für Gesundheit dafür zu sorgen, dass bei der Bundesgesundheits-Berichterstattung geschlechtsspezifische Kriterien weiter entwickelt werden. Außerdem werden das Bundesgesundheitsministerium und das Ministerium für Bildung und Forschung gebeten, bei laufenden und geplanten Projekten und Programmen zur Gesundheitsforschung die Strategie des Gender Mainstreaming anzuwenden, das heißt, sowohl den Belangen von Frauen als auch von Männern Rechnung zu tragen.
  2. Die Konferenz bittet das Bundesgesundheitsministerium, Material für Frauen entwickeln zu lassen, an Hand dessen sie sich umfassend über Beschwerden in den Wechseljahren informieren können. Insbesondere soll auch über Nutzen und Risiken der Hormonersatz-Therapie und über Möglichkeiten alternativer Behandlungen sowie mögliche Änderungen des Lebensstils informiert werden.
  3. Die Europäische Kommission hat die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gebeten, bei Brustimplantaten die Überwachung, Qualitätskontrolle und die Aufklärung der Patientinnen zu verbessern. Die Konferenz bittet das Bundesgesundheitsministerium darum, darzulegen, was bisher getan wurde, um die Empfehlungen der Kommission umzusetzen.

    Die Kommission schlägt unter anderem vor, dass die Hersteller von mit Silikon-Gel gefüllten Implantaten klinische Daten über Merkmale und Leistungen des Produkts liefern, bevor es verwendet wird.

  4. Ärzte und Ärztinnen sind wichtige, häufig auch einzige Ansprechpartner/innen für Frauen, die Gewalt erfahren haben. Deshalb ist es notwendig, die Fachleute im Hinblick auf diese Problematik zu sensibilisieren. Die Konferenz bittet die Ärztekammern der Länder, darauf hinzuwirken, dass Fortbildungen für Ärzte und Ärztinnen angeboten werden zum Thema physische und psychische Auswirkungen von Gewalt an Frauen.
  5. Die Konferenz appelliert an die Bundesregierung, sich mit allem Nachdruck Forderungen nach einer Dienstpflicht für Frauen in der Bundeswehr entgegenzustellen. Der Artikel 12a, Absatz 4, Satz 2 des Grundgesetzes soll beibehalten werden, wonach Frauen zwar Dienst mit der Waffe leisten können, dazu aber nicht verpflichtet werden dürfen. Angesichts der immer noch ganz überwiegend von Frauen geleisteten unbezahlten Betreuung von Kindern, wie auch der Pflege von alten Menschen, ließe sich eine solche Verpflichtung auch nicht mit dem Argument der Gleichbehandlung von Frauen und Männern begründen.

    Gleichzeitig wird die Bundesregierung gebeten, zügig die geplanten gesetzlichen Regelungen zur Frauenförderung im Bereich der Bundeswehr zu erlassen. Für Frauen, die sich freiwillig zum Dienst in der Bundeswehr entscheiden, sollen alle Barrieren zu qualifizierten Ausbildungs- und Beschäftigungsfeldern beseitigt werden. Bis sie nicht mehr unterrepräsentiert sind, soll eine qualifikationsabhängige Ausbildungsquote festgeschrieben werden.

  6. Die Konferenz stellt fest, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Privatwirtschaft bei Weitem noch nicht erreicht ist. Sie betrachtet die am 2. Juli 2001 getroffene Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft als ersten Schritt der Frauenförderung in der Privatwirtschaft. Die Konferenz bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass die in der Vereinbarung festgelegte Bestandsaufnahme über die Situation von Frauen in der privaten Wirtschaft unverzüglich erstellt und publiziert wird. Sie soll ständig überprüfen, ob die in der Vereinbarung enthaltende Selbstverpflichtung der Spitzenverbände Wirkung zeigt, beziehungsweise welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Chancengleichheit in den Privatbetrieben zu verwirklichen.
  7. Die Konferenz setzt sich dafür ein, dass Mütter- und Mutter-Kind-Kuren als vollfinanzierte Regelleistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden. Sie begrüßt entsprechende eingeleitete Initiativen ausdrücklich.
  8. Die Konferenz bittet die Bundesregierung darzustellen, wie die Gerichte in Umgangsrechtsfällen (Besuchsrecht) entscheiden, in denen häusliche Gewalt gegen die Kindesmutter eine Rolle spielt. Es wird befürchtet, dass Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz (beispielsweise die Wegweisung aus der Wohnung) unterlaufen werden können, wenn gewalttätige Väter aufgrund gerichtlicher Regelungen ihr Umgangsrecht wahrnehmen. Dadurch könnten Mutter und Kind erneut gefährdet sein. Auch sollen in einer Langzeitforschung die Auswirkungen häuslicher Gewalt auf Mütter und Kinder untersucht werden.
  9. Die Konferenz bittet die Bundesregierung, die betriebliche Altersversorgung derart zu regeln, dass der Erhalt von Anwartschaften nicht mehr an das Mindestlebensalter von 30 Jahren bei Ausscheiden aus dem Betrieb gebunden wird.

Im kommenden Jahr wird Rheinland-Pfalz den Vorsitz in der GFMK haben. Dies wurde von der Konferenz bestätigt.