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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Durch schnelles Handeln mögliche schädliche Auswirkungen verhindert

21.03.2002

„Staatliche Lebensmittelkontrolle bester Schutz für die Verbraucher“
Landesuntersuchungsamt meldet Fehler: Durch Kontrollmechanismen und schnelles Handeln mögliche schädliche Auswirkungen verhindert

Vor einigen Wochen waren in verschiedenen Bundesländern mehr oder weniger durch Zufall Unregelmäßigkeiten bei BSE-Tests in privaten Labors festgestellt worden. Möglicherweise nicht ganz einwandfreies Fleisch war bereits im Handel, als die Unkorrektheiten aufgedeckt wurden. Die Bremer Gesundheitsbehörde hatte dazu erklärt, dass Proben aller in Bremen und Bremerhaven geschlachteten Rinder ausschließlich im staatlichen Landesuntersuchungsamt (LUA) für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin untersucht werden. Dass dies der richtige Weg ist, um die Verbraucherinnen und Verbraucher so optimal wie es möglich ist zu schützen, hat sich jetzt in der Praxis bestätigt.


Auch im staatlichen Landesuntersuchungsamt ist ein Fehler passiert. 596 Proben aus den Schlachthöfen Bremen und Bremerhaven – dies war das Test-Programm für eine Nacht - waren auf BSE untersucht und von den Labormitarbeitern als negativ bewertet worden. Der Prüfleiter stellte am folgenden Morgen fest, dass die Messergebnisse lediglich für 92 der Proben richtig ausgewertet worden waren. Für 504 Proben waren die Messergebnisse nicht verwertbar. Eine Nachuntersuchung war nicht möglich, da das Material bereits vernichtet worden war.


Das Landesuntersuchungsamt meldete den Vorfall sofort an die Gesundheitsbehörde. Diese reagierte in Zusammenarbeit mit den Fleischhygiene-Teams in den Schlachthöfen prompt: Das Fleisch aller Rinder, für die keine einwandfreien Tests vorliegen, wurde als „nicht tauglich für den menschlichen Verzehr“ bestimmt und sichergestellt.


Staatsrat Dr. Arnold Knigge: „Überall wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren. Wichtig und richtig aber ist, dass die Kontrollmechanismen funktionieren und sofort gehandelt wird, damit durch Fehler niemand zu Schaden kommt.“ Die Leitung des Landesuntersuchungsamtes habe sich demnach ebenso verantwortlich verhalten wie alle anderen Beteiligten. „Dieser Fall zeigt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein können, dass die staatliche Lebensmittelkontrolle funktioniert“, so Staatsrat Dr. Knigge.