24.01.2001
Wie in jedem Jahr können Eltern für ihr(e) Kind(er) in der Zeit vom 1. bis 15. Februar einen Platz für das im August beginnende Kindergartenjahr in einem Kindergarten oder Hort ihrer Wahl beantragen. Die Anträge werden jeweils in der gewünschten Einrichtung entgegengenommen. Eltern von Kindern, die drei Jahre alt geworden sind oder bis zum 30. September 2001 drei Jahre alt werden und einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben, erhalten eine Benachrichtigung zum Aufnahmeverfahren.
Von den rund 270 Kindertagesheimen in der Stadt Bremen sind allein 72 in städtischer Hand. Das Amt für Soziale Dienste empfiehlt den Eltern, sich vor der Anmeldung vor Ort ein Bild von der ausgesuchten Einrichtung zu machen. Jedes Kindertagesheim habe sein eigenes Profil und sein eigenes Programm. Gemeinsam ist allen eine Betreuungszeit zwischen 4 und 8 Stunden und hauseigene Küchen, in denen für die Kinder gesund und abwechslungsreich gekocht wird. Wer Fragen im Zusammenhang mit den städtischen Kindertagesheimen hat kann sich unter den Telefonnummern (0421) 361-5700 (Bremen-Stadt) oder (0421) 361-7267 (Bremen-Nord) informieren.