26.06.2001
Ab 1. Juli dieses Jahres erhöht sich der sogenannte Eckregelsatz in der Sozialhilfe um 11 DM auf monatlich 561 DM. Dies hat der Senat in der vergangenen Woche nach den Vorgaben des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) entsprechend der Veränderung des aktuellen Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen.
Der neue Eckregelsatz von 561 DM gilt für den Haushaltsvorstand. Für die Haushaltsangehörigen ergeben sich danach die folgenden Beträge: Für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren werden monatlich 281 DM gezahlt (mit nur einem Elternteil 309 DM), für die Altersgruppe 7 bis 13 Jahre 365 DM und für 14-17jährige 505 DM. Wer als Haushaltsangehöriger 18 Jahre und älter ist erhält 449 DM.