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Der Senator für Finanzen

Einkommensteuererklärung für 2004 bis Jahresende abgeben

09.11.2006

Gilt auch für Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie – Verlängerung der gesetzlichen Frist nicht möglich

Noch bis 31. Dezember 2006 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 einreichen. Der Senator für Finanzen weist darauf hin, dass eine Verlängerung dieser gesetzlichen Frist über das Jahresende hinaus nicht möglich ist. Der Stichtag 31. Dezember gilt auch für einen Antrag auf Arbeitnehmersparzulage, der ebenfalls mit der Einkommensteuererklärung gestellt wird, und den an die jeweilige Bausparkasse zu richtenden Antrag auf Wohnungsbauprämie.

Antragsvordrucke für die Einkommensteuererklärung sind in den Zentralen Informations- und Annahmestellen (ZIA) der Finanzämter in Bremen und Bremerhaven sowie in den Bürger-Service-Centern (BSC) als auch im Internet unter www.finanzen.bremen.de erhältlich. Der Senator für Finanzen weist darauf hin, dass die Abgabe der Einkommensteuererklärung auch auf elektronischem Wege per Internet möglich ist. Einzelheiten zu diesem Verfahren können unter www.elster.de nachgelesen werden. Unter der Adresse www.elsterformular.de steht eine kostenlose Software für die Erstellung und Übermittlung der elektronischen Einkommensteuererklärung zur Verfügung.

Lohnen kann sich die Abgabe einer Einkommensteuererklärung beispielsweise für diejenigen, die nur einen Teil des Jahres Arbeitslohn bezogen haben (z.B. Ferienjobs), die im Laufe des Jahres 2004 geheiratet oder ein Kind bekommen haben oder wenn die mit dem Beruf zusammenhängenden Kosten (sogenannte Werbungskosten) den Betrag von 920 EURO überschritten haben.

Weitergehende Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zentralen Informations- und Annahmestellen (ZIA) in den Finanzämtern oder in den Bürger-Service-Centern.