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Der Senator für Finanzen

Senat beschloss E-Government-Masterplan

01.08.2006

Inhaltliche Priorisierung der IT-Strategie der bremischen Verwaltung vorgenommen – Mittel optimal einsetzen

Aus der heutigen Senatssitzung (1.8.2006):
Dass die elektronischen Medien das Leben immer mehr bestimmen, merkt man täglich, wenn man E-Mails versendet oder das aktuelle Kinoprogramm aus dem Internet abruft. In der Verwaltung werden inzwischen (fast) alle Prozesse technisch unterstützt. E-Government (kurz für Electronic Government) ist dabei ein wichtiger Motor der Verwaltungsreform. Nachdem die informationstechnische (IT-) Strategie der bremischen Verwaltung kürzlich beschlossen wurde, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung (1.8.2006) den E-Government-Masterplan für 2006 – 2008 zur Kenntnis genommen.

Er beschreibt die inhaltlichen Gegenstände der IT-Strategie und konkretisiert Projekte und Vorhaben auf Ebene der Dienststellen und des zentralen E-Government beim Senator für Finanzen. Medienbruchfreie elektronische Geschäftsprozesse mit Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern sowie innerhalb der Verwaltung sind die Ziele, die mit den im Masterplan beschriebenen technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen erreicht werden sollen.

„Angesichts der angespannten Haushaltslage einerseits und der demografischen Entwicklung auf dem Personalsektor andererseits kann nur durch eine verbesserte IT-Unterstützung die Leistungsqualität und –breite der Verwaltung gehalten und gesteigert werden“, erklärte Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Mit dem Einsatz von Technik können auf unterschiedliche Art Prozessverbesserungen und Kostensenkungen erreicht werden. Voraussetzung für die Erreichung der Ziele ist eine geeignete und standardisierte IT-Infrastruktur. Technische Komponenten auf allen Ebenen müssen untereinander abgestimmt und auf die Anforderungen der Ressorts sowie der Kunden, insbesondere der Unternehmen, anderer Verwaltungen und professioneller Nutzer hin optimiert werden.“
Dafür stehen im Haushalt 2006 etwa 2,6 Mio. € und in 2007 ca. 1,7 Mio. € zur Verfügung.

Im Masterplan wurde dafür bereits eine grobe Kategorisierung vorgenommen. Unter dem Kapitel „Gemeinsame Infrastruktur und Middleware“ werden beispielsweise das Bremer Verwaltungsnetz und die Telekomunikationsanlage sowie die Netze für die Datenkommunikation mit externen Behörden in Deutschland und Europa beschrieben. Das Kapitel „Basisdienste“ umfasst unter anderem die Einführung und Weiterentwicklung der Fachanwendungen, die Querschnittsfunktionen für die Verwaltung anbieten (sogenannte Basisdienste). Dazu gehören Informationsdienste für Internet und Intranet, Dokumentenmanagementsysteme, eine Plattform für Beteiligungs- und eDemocracy-Projekte usw. Einen besonderen Stellenwert haben „Anwendungen der Dienststellen“, die die E-Government-Projekte beschreiben, die konkrete Geschäftsprozesse innerhalb der Verwaltung und mit externen Kunden realisieren.

Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Für die Umsetzung bieten wir Anreize! Die zentralen E-Government-Mittel werden in Form einer Anschubfinanzierung genutzt und sollen zur Effizienzsteigerung und Verbesserung der Dienstleistungsqualität beitragen. Die Anschubfinanzierung setzt eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und damit einen Beitrag zu den Zielen der Haushaltssanierung sowie den inhaltlichen Zielen der Verwaltung (z.B. Servicefreundlichkeit, Effizienz der internen Prozesse) voraus“. Organisatorische, rechtliche und kulturelle Maßnahmen würden für möglichst optimale Rahmenbedingungen und für eine ressourcensparende Kooperation sowohl mit den Kommunen in der Region Nordwest und anderen Ländern als auch mit dem Bund und europäischen Städten und Regionen sorgen.