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Der Senator für Finanzen

Hunde-, Zweitwohnungs- und Vergnügungssteuer sollen ab 2007 angehoben werden

23.05.2006

Finanzsenator Dr. Nußbaum: „Wir müssen als Haushaltsnotlageland alle Einnahmequellen ausschöpfen“

Aus der heutigen Senatssitzung:

Als Haushaltsnotlageland ist Bremen gehalten, sämtliche Einnahmequellen auszuschöpfen. Nach einem entsprechenden Beschluss des Senats im vergangenen Jahr hat der Finanzsenator der Landesregierung heute (23.5.2006) Vorlagen zur Anpassung der Hundesteuer, der Zweitwohnungssteuer und der Vergnügungssteuer unterbreitet. Die entsprechenden Gesetzentwürfe werden jetzt vom Senat der Bremischen Bürgerschaft zur weiteren Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.


Der heute gefasste Senatsbeschluss sieht vor, den Hundesteuer-Hebesatz ab 2007 von jährlich 122,63 Euro auf 144 Euro je Tier zu erhöhen. Senator Dr. Nußbaum: „Mit dieser ersten Erhöhung seit 1998 orientiert sich Bremen am oberen Niveau vergleichbarer Großstädte wie zum Beispiel Dortmund. Anders als in vielen anderen Städten werden in Bremen jedoch für den zweiten Hund keine erhöhten Steuersätze festgesetzt.“ Die Anhebung der Hundesteuer wird im Jahr 2007 zu geschätzten Mehreinnahmen in der Stadtgemeinde Bremen von rund 220.000 Euro führen.

Gleichzeitig soll auch die Zweitwohnungssteuer in Bremen erhöht werden. Hier wird der Steuersatz ab 2007 von derzeit 8 auf 10 Prozent der Nettokaltmiete angehoben. Dabei handelt es sich nach Mitteilung des Finanzsenators um die erste Anhebung der Zweitwohnungssteuer seit der Einführung im Jahre 1996. Sie wird ab 2008 zusätzliche Einnahmen in Höhe von 110.000 Euro bringen. Auch bei der Erhöhung der Zweitwohnungssteuer orientiert sich Bremen an anderen Großstädten: So liegt die Hansestadt mit der Anhebung künftig zwischen Städten wie Bochum (12 Prozent) und Hamburg (8 Prozent) und gleich auf mit Essen (10 Prozent).

Die Vergnügungssteuer soll ab 2007 das erste Mal seit acht Jahren in Bremen erhöht werden. Die Steuersätze werden hier je Monat und Gerät erhoben und sollen ab 2007 in Spielhallen zwischen 102 und 199 Euro, an sonstigen Aufstellorten zwischen 41 und 82 Euro betragen. Der Durchschnittssteuersatz wird damit in Bremen von rund 68 auf etwa 114 Euro angehoben. Senator Dr. Nußbaum: „Einen vergleichbaren Steuersatz gibt es bereits seit 10 Jahren in Stuttgart.“ Die Erhöhung der Vergnügungssteuer soll ab 2007 Mehreinnahmen in Höhe von ca. 1,5 Millionen Euro bringen. Hierbei können sich jedoch Veränderungen durch ein verändertes Verhalten der Automatenaufstellung und der Verbraucher ergeben.