16.11.2005
Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Sämtliche Einsparungen müssen zur Haushaltskonsolidierung genutzt werden“
Eine erste Sichtung des umfangreichen Vertrages der Großen Koalition im Bund zeigt nach Mitteilung von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum, dass von einer Anzahl von Konsolidierungsmaßnahmen auch Auswirkungen für das Land Bremen zu erwarten sind. Während zahlreiche Punkte noch nicht ausreichend konkret hinsichtlich der Auswirkungen im Umfang zu bemessen seien, ließen sich für eine Anzahl von Maßnahmen bereits erste Auswirkungen ableiten. Dr. Nußbaum: „Für das Jahr 2006 halten sich Be- und Entlastungen die Waage, manches ist noch nicht zu quantifizieren. Für das Haushaltsjahr 2007 könnten sich für Bremen Entlastungen in Höhe von 40 bis 60 Millionen Euro ergeben.“ Aber auch dies sei wegen gegenläufiger Effekte wie z.B. einem möglichen Konsumverzicht infolge der Mehrwertsteuer-Erhöhung gegenwärtig noch schwer zu quantifizieren. Die konkreten Auswirkungen würden auch von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen. Eine gesichertere Einschätzung kann – so der Finanzsenator – erst Anfang nächsten Jahres abgegeben werden, wenn sich der Arbeitskreis Steuerschätzungen in einer Sondersitzung mit der weiteren Entwicklung befasst.
Für Bremen machte Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum in diesem Zusammenhang deutlich: „Mögliche Haushaltsentlastungen in den nächsten Jahren schaffen keine zusätzlichen Finanzierungsspielräume für die einzelnen Ressorthaushalte im weiteren Aufstellungsverfahren. Es bleibt bei der Einhaltung der Ressorteckwerte 2006/2007 und beim strikten Festhalten am Sanierungskurs.“ Sämtliche Entlastungsmöglichkeiten müssten als Beitrag zur Vorbereitung bzw. Begründung des angestrebten Normenkontrollverfahrens ausschließlich zur Haushaltskonsolidierung genutzt werden: „Ohne diesen Eigenbeitrag ist das Bemühen Bremens um die Sanierung seiner Haushalte nicht glaubwürdig zu vermitteln und den Forderungen nach externen Hilfen wäre eine entscheidende Grundlage entzogen.“