09.07.2004
Veröffentlichungen in den Medien im Zusammenhang mit dem Strafbefreiungserklärungsgesetz haben in der Öffentlichkeit teilweise zu Irritationen geführt. Dabei geht es konkret um die Aussage, die Pauschalsteuer in Höhe von 25 Prozent gelte nur bis zum 30. Juni 2004. Zutreffend ist jedoch nach Mitteilung der Bremer Finanzämter, dass dieser Steuersatz bis zum 31. Dezember 2004 gilt.