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Der Senator für Finanzen

Senator Dr. Nußbaum: „Alle Auflagen und Zielsetzungen erfüllt“

08.06.2004

Sanierungsbericht: Nach Beratung im Senat Erörterung im Finanzplanungsrat

Aus der heutigen Senatssitzung (8.6.2004):
„Die Freie Hansestadt Bremen hat auch im Jahre 2003 ihre vom Gesetzgeber vorgegebenen Auflagen und die am Sanierungsziel ausgerichteten eigenen Zielsetzungen uneingeschränkt erfüllt.“ Das erklärte heute (8.6.2004) Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum nach der Erörterung des Sanierungsberichts 2003 im Senat. Dies ist auch die Kernaussage des aktuellen Sanierungsberichts, der am 16. Juni im Finanzplanungsrat in Berlin behandelt wird. Nach dem Finanzausgleichsgesetz, das die Sanierungshilfen an die Haushaltsnotlage-Länder im Zeitraum 1999 bis 2004 regelt, haben Bremen und das Saarland dem Bundesfinanzministerium und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder jährlich einen Sanierungsbericht zu erstatten. Der Bremer Jahresbericht soll auch dem Haushalts- und Finanzausschuss der Bürgerschaft vorgelegt werden.


Das Land Bremen kann nach Mitteilung von Senator Dr. Nußbaum darauf verweisen, dass es wiederum die gesamten Sanierungsbeträge zur Schuldentilgung eingesetzt hat, anhaltend überdurchschnittliche Konsolidierungserfolge beim Ausgabenzuwachs (unterhalb der Vorgaben des Finanzplanungsrates und der Vergleichswerte der übrigen (West-Länder und Gemeinden) erzielt und auch strukturell den Haushalt weiter verbessert hat. Der Rückgang der konsumtiven Ausgaben um 0,4 Prozent beeindruckt dabei umso mehr, als dass die übrigen Länder und Gemeinden einen Anstieg dieser Ausgaben um 2 Prozent verzeichnen mussten.


Hervorzuheben ist die positive Entwicklung der eigenen bremischen Steuereinnahmen, die das Niveau des Vorjahres – begünstigt durch Sondereffekte, aber auch beeinträchtigt durch die Netto-Stellung der Zahlungen an den Fonds „Aufbauhilfe“ – deutlich übertrafen. Die an die Bundesentwicklung gekoppelten Zahlungen im Finanzausgleich überlagerten dieses Einnahmeplus durch massive Einbrüche im Vorjahresvergleich allerdings erneut deutlich, so dass die steuerabhängigen Einnahmen Bremens im Vorjahr noch immer nicht das Ausgangsniveau zu Beginn des Sanierungszeitraumes erreichen konnten.
Des Weiteren stellt der Sanierungsbericht für das Jahr 2003 dar, dass

  • das konsumtive Ausgabenniveau Bremens pro Einwohner unter Berücksichtigung der stadtstaaten-spezifischen Besonderheiten nicht als überhöht eingestuft werden kann,
  • die Durchführung zusätzlicher wirtschafts- und finanzkraftstärkender Maßnahmen für die Umsetzung der Sanierungsstrategie des Landes alternativlos ist, über die bundesstaatliche Steuer- / Finanzverteilung in erster Linie den Bund und die anderen Länder begünstigt („Refinanzierung der Sanierungshilfen“) und dennoch den Fortgang der Haushaltssanierung eher beschleunigt als bremst und
  • das Sanierungsziel der Vorlage verfassungskonformer Haushalte im Jahre 2005 nur mit verschärften Eigenanstrengungen des Landes unter Berücksichtigung der vom Bund zugesagten Kompensationsleistungen zu erreichen ist.


Bremen muss also auch weiterhin massive Eigenanstrengungen unternehmen, um das Ziel des verfassungskonformen Haushalts für das Jahr 2005 tatsächlich erreichen zu können. Deshalb führt kein Weg an der Fortsetzung der Sanierungspolitik vorbei. Zur Sicherung der Selbständigkeit Bremens gibt es keine Alternative.

Hinweis:
Den Jahresbericht zur Sanierung der bremischen Haushalte - 2003 - können Sie als PDF hier (1.05 MB) downloaden.