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Der Senator für Finanzen

Aus der heutigen Senatssitzung (6.4.2004):
Für Beamte: Urlaubsgeld entfällt und Weihnachtsgeld wird reduziert

06.04.2004

Gesetzentwurf über die Gewährung einer Sonderzahlung und zur Änderung des Senatsgesetzes wird an die Bürgerschaft weitergeleitet







Entsprechend einer Vorlage des Senators für Finanzen hat der Senat in seiner heutigen Sitzung (6.4.2004) den Entwurf eines Bremischen Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung und zur Änderung des Senatsgesetzes beschlossen. Der Inhalt: Das Urlaubsgeld entfällt und die Sonderzahlung (Weihnachsgeld) wird reduziert. Danach soll in diesem Jahr anstelle eines Weihnachtsgeldes von bislang 83 Prozent der Monatsbezüge eine Sonderzahlung gewährt werden, die sozial gestaffelt für die Beamten-Besoldungsgruppen A 7 und A 8 auf 55 Prozent, für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12a auf 50 Prozent und für die übrigen Besoldungsgruppen sowie für Empfängerinnen und Empfänger von Amtsbezügen auf 45 Prozent abgesenkt wird. Ab dem Jahr 2005 erfolgt eine weitere Absenkung um 5 Prozentpunkte. Für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 6 bleibt es aber bei einer Sonderzahlung in Höhe von 83 Prozent.


Dazu Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Angesichts der extremen Haushaltsnotlage des Landes, der gegenwärtigen und zukünftigen Situation der öffentlichen Haushalte und der Maßnahmen des Bundes und der anderen Länder sind tiefgreifende Einschnitte in die Personalausgaben erforderlich und damit erhebliche Belastungen aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes unvermeidbar“. Im Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst ist beabsichtigt, die gleichen Regelungen wie bei den Beamten auch für die anderen Arbeitnehmer zu erreichen.


„Das Sonderzahlungsgesetz führt zu Einsparungen bei den Aufwendungen für Besoldung und Versorgung im Haushalt des Landes und der Stadtgemeinde Bremen in Höhe von 23,4 Millionen € im Jahre 2004 und 26,2 Millionen € im Jahre 2005 sowie entsprechend in den Folgejahren“, erklärte Senator Dr. Nußbaum. Im Haushalt der Stadtgemeinde Bremerhaven würden sich im Verhältnis entsprechende Einsparungen ergeben.


Wegen der Absenkung des Zahlungsniveaus im Bereich der Beamten sind die zuständigen Gewerkschaften und Vereinigungen der Richter im Lande Bremen beteiligt worden. Zudem hat mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund ein Spitzengespräch stattgefunden. Der Gesetzentwurf über die Sonderzahlung und zur Änderung des Senatsgesetzes wird jetzt nach der Senatsbefassung an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) mit der Bitte um Beschlussfassung weitergeleitet. Die gesetzlichen Regelungen sollen im Jahr 2005 überprüft und gegebenenfalls abgeändert werden. Der Senator für Finanzen wurde daher gebeten, bis zum 31. Dezember 2005 eine Anpassung des Gesetzes unter Berücksichtigung der Situation der öffentlichen Haushalte, des dann maßgeblichen Standes der Tarifverträge im öffentlichen Dienst und des Standes der Gesetzgebung beim Bund und in anderen Ländern zu prüfen und dem Senat rechtzeitig zu berichten.