20.04.2001
Finanzsenator Hartmut Perschau bittet die Bremer und Bremerhavener Bürgerinnen und Bürger, alle sich noch in Privatbesitz befindlichen Lohnsteuerkarten des Jahres 1998 sofort an das Finanzamt zurückzugeben oder beim Statistischen Landesamt Bremen direkt einzureichen.
„Jede Lohnsteuerkarte, die nicht zurückgegeben wird, steht bei der Berechnung des Anteils der Wohnsitzgemeinde am Bundesaufkommen der Lohnsteuer nicht zur Verfügung und schmälert daher das Steueraufkommen der Gemeinden Bremen und Bremerhaven“, so der Finanzsenator.
Die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufzuteilende Lohnsteuer basiert auf den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte. Für eine gerechte Aufteilung des Steueraufkommens ist daher eine möglichst vollständige Rückgabe aller ausgestellten Lohnsteuerkarten unerläßlich. Nur so erhalten die Gemeinden Bremen und Bremerhaven und ihre Bürger das, was ihnen im Ländervergleich zusteht.
Auch nicht benutzte Lohnsteuerkarten sind für die Auswertung wichtig und sollten den beiden angegebenen Stellen übersandt werden.