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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Wissenschaftsdeputation billigt Entwurf für Änderung des Hochschulgesetzes

03.11.2006

Die Deputation für Wissenschaft hat heute (03.11.2006) den Entwurf für eine Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes einstimmig bei Enthaltung der Oppositionspolitiker gebilligt.

Das Gesetz sieht insbesondere im Rahmen einer Reformklausel die Schaffung von rechtlichen Strukturen vor, die die Kooperationen der bremischen Hochschulen, darüber hinausgehend aber auch Kooperationen mit den Hochschulen anderer Länder, privatrechtlich organisierten Hochschulen und auch Forschungseinrichtungen unterstützen und effizienter machen.

Die Kompetenzen der Selbstverwaltungsorgane werden neu geordnet und die Hochschulleitungen gestärkt. In wesentlichen Fragen der Zukunftsentwicklung der Hochschulen behalten die Akademischen Senate eigene Beschlussrechte. Die Hochschulen erhalten zudem die Option der Professionalisierung ihrer Leitungsgremien.

Der Weg der Erweiterung der Hochschulautonomie, der mit der Novelle des Bremischen Hochschulgesetzes 2003 eingeschlagen wurde, wird fortgesetzt. Die Genehmigungserfordernisse durch den Senator für Bildung und Wissenschaft werden weiter reduziert und umfangreiche Regelungsbefugnisse in das Satzungsrecht der Hochschulen übertragen.

Die Sicherstellung der Lehre wird durch zusätzliche Regelungen im Bereich des wissenschaftlichen Personals verbessert. So werden Lektoren mit erweiterten Lehrverpflichtungen als eigenständige Personalkategorie eingeführt und zeitlich befristete Forschungsprofessuren ermöglicht. Lehraufträge an Seniorprofessoren und Hochschullehrer der eigenen Hochschule sind weitere Optionen.

Beim Hochschulzugang erhalten die Hochschulen erweiterte Möglichkeiten zur notwendigen Auswahl der geeigneten Studenten. Die verfassungsrechtlich gebotene Wahrung des Hochschulzugangs wird dadurch sichergestellt, dass die Hochschulen nach sorgfältiger Abwägung nur dann besondere Zugangsvoraussetzungen bestimmen dürfen, wenn diese im Interesse der Studierenden selbst sowie zur Sicherstellung eines geordneten und erfolgreichen Studiums nachweislich erforderlich sind.

Die neuen modularisierten Studienstrukturen zur Umsetzung der Bologna-Vereinbarungen, Leistungspunkte und obligatorische Akkreditierungen werden ebenso gesetzlich abgesichert wie die verbindliche neue Studiengangsstruktur mit Bachelor- und Masterabschlüssen für fast alle Studienangebote der staatlichen Hochschulen.

Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen als zentrales Steuerungsinstrument der Entwicklung der Hochschulen erhalten eine größere Verbindlichkeit. Außerdem wird das Gesetz von überflüssigen und überholten Regelungen möglichst weitgehend befreit.

Die Novelle ist notwenig geworden, weil durch den Wegfall des Hochschulrahmengesetzes neue Gestaltungsspielräume im Hochschulrecht für den Landesgesetzgeber eröffnet worden sind. Außerdem bedürfen die neuen Studienstrukturen und Studienabschlüsse sowie die Modularisierungen der Studienangebote und die Leistungspunktesysteme, die in Umsetzung der Bologna-Vereinbarungen an den bremischen Hochschulen eingeführt werden, einer eindeutigen Rechtsgrundlage. Das gilt auch für die Akkreditierung von Studienangeboten und Hochschulen durch Akkreditierungsagenturen und den Wissenschaftsrat. Zudem benötigen die Hochschulen rechtliche Rahmenbedingungen, die ihnen die erfolgreiche Behauptung im überregionalen und internationalen Wettbewerb, die Profilbildung und Herausbildung von Exzellenz erleichtern. Diese Anforderungen an ein modernes Hochschulrecht werden mit dem vorgelegten Entwurf eines Bremischen Hochschulreformgesetzes erfüllt.
Der Entwurf wird jetzt dem Senat zugeleitet. Die Befassung in der Bremischen Bürgerschaft ist spätestens im Januar vorgesehen.