18.09.2003
Der Senator für Bildung und Wissenschaft hat die Gebühr für Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden ab sofort bis zum 01.08.2008 ausgesetzt. Damit soll ein weiterer Anreiz zur beruflichen Ausbildung junger Menschen gegeben werden.
Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Auch nachdem die Bundesregierung die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) für fünf Jahre ausgesetzt hat, bedarf es der Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung zum Ausbilden. Diese kann neben den Kammern auch durch Senator für Bildung und Wissenschaft zuerkannt zu werden. Für die Zuerkennung durch den Senator wurde bisher eine Gebühr in Höhe von 43 Euro erhoben. Diese Gebühr entfällt jetzt.