19.03.2002
Zur Klage der EU-Kommission wegen fehlender Anerkennung von ausländischen Universitätsabschlüssen in mehreren deutschen Bundesländern teilt der Senator für Bildung und Wissenschaft mit:
Tatsächlich enthält das Bremische Hochschulgesetz noch eine Anerkennungs-Regelung , nach der Abschlüsse an mit deutschen Hochschulen vergleichbaren Einrichtungen erworben sein müssen. Diese Regelung ist bereits im Entwurf für eine Novellierung des Hochschulgesetzes EU-konform geändert. In der Praxis findet bereits keine Einzelfallprüfung mehr statt, es wird eine Vergleichbarkeit der EU-Hochschulen vorausgesetzt, dass heißt, es wird bereits im Sinne des EU-Vertrages verfahren.