18.03.2002
Senator Lemke zu den angekündigten Kampfmaßnahmen der GEW:
Arbeitsniederlegungen der angestellten Lehrkräfte sind nicht akzeptabel
Die GEW hat zur Durchsetzung ihrer Forderung nach Gehaltserhöhung für die Gruppe der angestellten Lehrerinnen und Lehrer für Mittwoch an den Schulen Arbeitsniederlegungen angekündigt. Dazu erklärt Senator Lemke:
„Um zu verhindern, dass wir angesichts zunehmender Bewerberknappheit nicht genügend Lehrerinnen und Lehrer für die Schulen in Bundesland Bremen einstellen können, bieten wir neuen Lehrkräften wieder das Beamtenverhältnis an, da auch in den meisten anderen Ländern dieser Status gewährt wird. Soweit es die rechtlichen Möglichkeiten zuließen, haben wir auch Lehrkräften, die bereits im Schuldienst sind, die Möglichkeit der Verbeamtung eingeräumt, um einer Abwanderung in andere Bundesländer vorzubeugen. Für Lehrkräfte oberhalb von 45 Jahren besteht diese Möglichkeit leider nicht.
Angestellte Lehrkräfte erhalten zwar ein vergleichbar hohes Bruttoeinkommen wie Beamte, das Nettoeinkommen der Angestellten ist jedoch in der Regel geringer. Die Unterschiede variieren sehr stark, die von der GEW immer wieder angeführte Differenz von 500 Euro ist ein Spitzenwert, der nur in besonderen Fällen erreicht wird. Der Grund dafür liegt im völlig unterschiedlichen System der Gesundheits- und Altersversorgung. So ist die Alterversorgung von Angestellten in der Regel erkennbar besser als die von Beamten.
Um einen Ausgleich zur Differenz bei den Nettoeinkommen zu erreichen, verlangt die GEW in Bremen die Einführung des Bewährungsaufstieges für Lehrkräfte. Die derzeit gültigen Tarifbedingungen sind von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bzw. der ötv und der Tarifgemeinschaft der Länder ausgehandelt und abgeschlossen worden. Bremen kann keine Initiativen zu Abänderung der Eingruppierungsregelungen ergreifen, die im Erfolgsfall zu Mehrkosten und Folgeeffekten auch in anderen Bundesländern führen würden.
Unterhalb von Tarifverhandlungen ist der Senat wie auch der Senator für Bildung und Wissenschaft weiterhin zu Gesprächen über Regelungen von personalwirtschaftlichen Fragen im Rahmen des vorhandenen Budgets bereit.
Die angekündigten Kampfmaßnahmen kann ich nicht akzeptieren. Der Unterricht von Schülerinnen und Schülern darf nicht darunter leiden, dass Lehrkräfte eine Verbesserung ihrer Einkommenssituation erstreiten wollen.
Die Kampfmaßnahmen, zumal während der Laufzeit gültiger Tarifverträge, sind auch deswegen nicht nachvollziehbar, weil es auch in allen anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes ein Nebeneinander von angestellten und verbeamteten Bediensteten mit den dadurch bedingten Ungleichheiten gibt.
Ich erwarte, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihrer Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern nachkommen und ihre Interessen nicht auf deren Kosten durchzusetzen versuchen.“