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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 sind jetzt berufen

Senatorin Anja Stahmann dankte allen Bewerberinnen und Bewerbern

19.11.2013

Die Berufung der Jugendschöffen für die Jugendkammern des Amts- und des Landgerichtes Bremen sowie das Jugendschöffengericht Bremen-Blumenthal ist abgeschlossen, die Gerichte haben die Schöffen bereits benachrichtigt, sie nehmen ihre Tätigkeit mit dem 2. Januar 2014 auf. Bewerberinnen und Bewerber, die bis heute keine Benachrichtigung von den Gerichten erhalten haben, sind für die kommende Wahlperiode nicht berücksichtigt worden, schriftliche Absagen erteilen die Gerichte aber nicht. Das teilte heute (19. November 2013) das Amt für Soziale Dienste mit, das nach dem Gerichtsverfassungsgesetz für die Zusammenstellung der Vorschlagsliste zuständig ist, und diese über den Landesjugendhilfeausschuss an die Gerichte weiterleitet.

Senatorin Anja Stahmann dankte allen Bewerberinnen und Bewerbern für ihre Bereitschaft, dieses Ehrenamt zu übernehmen.

Der Jugendhilfeausschuss muss mindestens doppelt so viele Personen vorschlagen, wie an den Gerichten als Haupt- und Hilfsschöffen eingesetzt werden. 217 Bremerinnen und Bremer hatten sich bereiterklärt, die Aufgabe im Bereich Bremen-Stadt zu übernehmen, damit konnte die nötige Zahl von insgesamt 192 nötigen Vorschlägen übertroffen werden. Im Bereich des Jugendschöffengerichts Bremen-Blumenthal reichte die Zahl der Bewerber dagegen nicht aus. Um die Vorschlagsliste mit 60 Personen aufzustellen, musste das Amt für Soziale Dienste Daten von geeigneten Personen auch im Stadtamt anfordern.