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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizstaatsrat Prof. Stauch unterrichtet Rechtsausschuss über den Stand der JVA Sanierung

Kostensteigerungen werden durch Umplanung aufgefangenen

21.08.2013

Der Staatsrat beim Senator für Justiz und Verfassung, Prof. Matthias Stauch, hat heute (21. August 2013) die Mitglieder des Rechtsausschusses der Bremischen Bürgerschaft über den Stand der Sanierung der Justizvollzugsanstalt Bremen und die Kostenentwicklung unterrichtet.

Demnach ist der erste große Bauabschnitt der gesamten Sanierungsmaßnahme abgeschlossen. Nach den Planungen umfasst dieser erste Bauabschnitt mit einer Bausumme von 27,6 Mio Euro mehr als die Hälfte des Gesamtvolumens der Sanierung der Justizvollzugsanstalt Bremen. In diesem Bauabschnitt wurde u.a. ein neues Zentralgebäude mit einem Lazarett, eine neue Anstaltsküche und eine den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechende deutlich höhere Anstaltsmauer mit detektiertem Zaun errichtet. Zudem wurde die komplette technische Infrastruktur auf dem Anstaltsgelände in der JVA in Bremen Oslebshausen modernisiert und dem Stand der Technik angepasst. Weitere Maßnahmen des ersten Bauabschnitts erfolgten in der Abteilung der JVA in Bremerhaven, wo bisher u.a. das Freigängerhaus, die medizinische Abteilung, der Verwaltungstrakt und besonders die technische Infrastruktur saniert wurden.

Staatsrat Stauch berichtete den Mitgliedern des Rechtsausschusses anknüpfend an die Unterrichtung im Februar dieses Jahres auch über Kostensteigerungen, deren Ursachen er detailliert darstellte. Demnach seien nach weitestgehender Schlussabrechnung der einzelnen Gewerke dieses Bauabschnitts Mehrkosten in Höhe von 3,1 Mio. Euro entstanden. Die Mehrkosten beruhen u.a. auf nachträglichen behördlichen Auflagen (z.B. Brandschutz), zusätzlich zu erbringenden Leistungen wie z.B. der Entsorgung kontaminierten Bodens und der Reinfiltration kontaminierten Grundwassers, einer Verlängerung der Bauzeit und auf nicht vorhersehbaren Preissteigerungen durch veränderte konjunkturelle Rahmenbedingungen.
Das Justizressort machte deutlich, dass die Kostensteigerungen im ersten Abschnitt der Sanierungen durch Einsparungen in der zweiten Hälfte kompensiert und so eine Überschreitung des Gesamtkostenrahmens vermieden werden soll. Die Mehrkosten können durch eine Änderung der Sanierungsplanung aufgefangen werden. Vor dem Hintergrund der rückläufigen Belegungszahlen von ca. 800 Gefangenen im Jahre 2002 auf zwischen 600 bis 625 Gefangene in den Jahren 2008 bis 2012 wird auf die Sanierung eines Hafthauses, des sog. Hauses 3 verzichtet werden. Die Unterbringung der Gefangenen kann am Ende der Sanierung in den übrigen Hafthäusern gewährleistet werden, so dass Haus 3 dann als Hafthaus nicht mehr benötigt wird. Mit dieser Maßnahme wird das Gesamtvolumen der Sanierungskosten voraussichtlich eingehalten werden können.

Zum Hintergrund:

Mit Beschluss vom 24. Juni 2008 hat der Senat die Sanierung der Justizvollzugsanstalt mit einem Gesamtvolumen von 50,8 Mio Euro bewilligt. Der Entscheidung zugrunde lag ein zuvor ausgearbeitetes Sanierungskonzept, das Zielsetzung und Planung der erforderlichen Maßnahmen genau definierte. Die Umsetzung dieses Konzepts erfolgt durch den Senator für Justiz und Verfassung als Auftraggeber, Immobilien Bremen als Projektsteuerer und die Arbeitsgemeinschaft JVA Bremen, zusammengesetzt aus verschiedenen Planungsfirmen (Federführung durch GSP, Gerlach, Schneider und Partner, Architekten), als Generalplaner, die sämtlich auch an der Erstellung des Sanierungskonzepts beteiligt waren. Aufgrund des hohen Finanzbedarfs und weil die Modernisierung bei laufendem Betrieb erfolgen muss, ist ein Gesamtzeitrahmen von 10 Jahren vorgesehen.
Die Baumaßnahmen sind in zwei große Abschnitte unterteilt, von denen der erste mit den Bauteilen Zentralgebäude, Küche, Außenmauer und Zaun, Außengelände (Wege, Straßen und Plätze) und dem ersten Bauabschnitt in Bremerhaven inzwischen abgeschlossen ist.