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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Deputation für Bildung: Grünes Licht für Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Anerkennung der Abschlüsse soll transparenter und einfacher werden

30.04.2013

Die Bremer Deputation für Bildung hat heute, 30. April 2013, wichtige Vorhaben auf den Weg gebracht. So gaben die Deputierten das "Bremische Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen" zum Beteiligungsverfahren und zur Behandlung in Senat und anschließender Beschlussfassung in der Bürgerschaft frei. Außerdem beschlossen sie die "Erste Verordnung für unterstützende Pädagogik".

Bildungssenatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt zur Anerkennung ausländischer Qualifikation: "Dieses Gesetz stellt ein deutliches "Willkommen" für Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen dar. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels ist es zudem wichtig, dass wir die Potentiale aller Menschen in Deutschland besser nutzen."

Der Bund hatte zum 1.4.2012 mit dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen für die bundesrechtlich reglementierten Berufe (das sind die weitaus meisten Berufe) erstmals umfassende Regelungen zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen getroffen.
Die Länder sind aufgerufen, für alle landesrechtlich geregelten Berufe (z.B. Lehrer/-innen, Erzieher/-innen, Architekten, Ingenieure) Landesgesetze zu erstellen. Bislang haben Hamburg, das Saarland, Niedersachsen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern eigene Gesetze verabschiedet. Auch Bremen gibt nun grünes Licht für das Gesetz, das die Anerkennung der Abschlüsse transparenter und einfacher machen soll. Es enthält unter anderem einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren nach einem einheitlichen Verfahren und gibt den Antragstellern einen Anspruch auch ggf. auf Teilanerkennungen und im Falle der Nichtanerkennung auf konkrete Hinweise, wie sie die Anerkennung erreichen können.

Die Deputierten beschlossen auch die "Erste Verordnung für unterstützende Pädagogik". Damit ist eine wichtige Rechts- und Handlungsgrundlage für die weitere Durchführung der inklusiven Beschulung geschaffen. Sie beschreibt die Aufgaben aller öffentlichen allgemeinen Schulen bzw. des Zentrums für unterstützende Pädagogik als Teil der Schule sowie die Aufgaben der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren. Die Verordnung betont die Beteiligung der Erziehungsberechtigten, wenn es um Förderpläne sowie die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs geht. Sie unterstützt einvernehmliche Regelungen mit den Eltern auch durch die Einrichtung einer Clearingstelle beim Landesbehindertenbeauftragten. Mit der Bezeichnung als "Erste" Verordnung für unterstützende Pädagogik stellt sie zudem klar, nur Etappe nicht Ziel des Weges zur Inklusion zu sein. Die Umsetzung der Verordnung soll ab dem Schuljahr 2016/ 2017 extern evaluiert werden.