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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gerichte suchen Jugendschöffen - Bewerbung beim Amt für Soziale Dienste

15.04.2013

Für die Amtsgerichte Bremen und Bremen-Blumenthal sowie für das Landgericht Bremen werden für die Amtszeit von 2014 bis 2018 Jugendschöffen in der Strafgerichtsbarkeit gewählt. Gesucht werden hierfür Frauen und Männer, die an den oben genannten Gerichten als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht wird in der zweiten Jahreshälfte 2013 die Haupt- und Hilfsschöffen auswählen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Bremen wohnen und am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Der berufliche Erfolg steht nicht im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils.

Interessenten bewerben sich bis zum 31. Mai 2013 beim Amt für Soziale Dienste, Hans-Böckler-Str. 9, 28217 Bremen. Ein Bewerbungsformular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden oder ist abrufbar unter Telefon: (0421) 361-8845. Anrufe werden montags und mittwochs von 9 bis 12 Uhr entgegengenommen sowie donnerstags von 15 bis 17 Uhr.