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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senat beschließt Gremien zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

15.05.2012

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen Sitzung (Dienstag, 15. Mai 2012) die Strukturen festgelegt, in denen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bremen gestaltet werden soll. Dazu werden vorübergehend zwei Gremien eingerichtet: ein Expertenkreis unter dem Vorsitz des Landesbehindertenbeauftragten Dr. Joachim Steinbrück, und eine Staatsrätelenkungsgruppe unter dem Vorsitz von Horst Frehe, Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen.

Damit setzt die Landesregierung einen Beschluss der Bremischen Bürgerschaft um. Diese hatte in ihrer Sitzung Ende Februar den Senat aufgefordert, einen „Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention im Land Bremen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, der eng mit dem Aktionsplan des Bundes und den Plänen anderer Länder abzustimmen ist“.

„Die heutige Senatsentscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, sagte Staatsrat Horst Frehe. „Mit der Konvention verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um behinderten Menschen den vollen und gleichberechtigten Genuss ihrer Menschenrechte zu ermöglichen.“

Dem Auftrag der Bürgerschaft entsprechend soll zunächst geklärt werden, in welcher Form die Verwaltung die Umsetzung der UN-Konvention unterstützen und vorantreiben kann. Besonderer Wert soll unter anderem darauf gelegt werden, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Beeinträchtigungen zu ermöglichen. Zudem soll aufgezeigt werden, wie Barrierefreiheit und Zugänglichkeit verbessert werden können und welche gesetzlichen Änderungen dazu notwendig sind.

Handlungsfelder sind außerdem:

  • ein besseres Wohnangebot
  • bessere quartierbezogene Unterstützung
  • Zugänge zum inklusiven lebenslangen Lernen auf allen Ebenen des Bildungssystems
  • Zugänge zu einem gleichberechtigten und geschlechtsspezifischen Gesundheitssystem
  • Maßnahmen, die der besonderen Diskriminierung von Mädchen und Frauen mit Behinderung Rechnung tragen

Die Anliegen von behinderten Frauen und behinderten Menschen mit Migrationshintergrund werden zudem als Querschnittsthemen in allen Handlungsfeldern berücksichtigt. Außerdem soll untersucht werden, wie die arbeitsmarktpolitische Situation von behinderten Menschen verbessert werden kann. Der Aktionsplan soll schließlich auch in leichter Sprache, in Blindenschrift und Gebärdensprache vorgelegt werden.

Für die Ausarbeitung dieses Landesaktionsplans arbeiten der temporäre Expertenkreis und die Staatsrätelenkungsgruppe eng zusammen. In den Prozess eingebunden sind die sechs Behindertenverbände, die nach dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz anerkannt sind (der Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e. V., die Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (LAGH), der Landesverband der Gehörlosen, der Landesverband Bremen des Sozialverbandes Deutschland, die Lebenshilfe Bremen sowie Selbstbestimmt Leben e. V.). Außerdem sind alle Senatsressorts vertreten, der Magistrat der Stadt Bremerhaven und die Zentralstelle zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF).

„Ich freue mich, dass die Vertreter behinderter Menschen an der Entwicklung des Aktionsplanes beteiligt werden“, sagte Bremens Landesbehindertenbeauftragter Joachim Steinbrück. „Ich glaube, dass wir gemeinsam die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in einigen Bereichen verbessern können.“