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Der Senator für Inneres und Sport

Anleinpflicht für Hunde in freier Landschaft bis 15. Juli

Das Stadtamt teilt mit:

15.03.2012

In der Zeit vom 15. März bis 15. Juli, also in der Brut- und Setzzeit, dürfen Hunde in der freien Landschaft, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes nur an der Leine geführt werden. Dazu gehören in Bremen zum Beispiel die Hemelinger Marsch oder das Hollerland.

Darüber hinaus gilt ganzjährig die gesetzliche Anleinpflicht in Fußgängerzonen und in den der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig abgegrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen (z.B. Bürgerpark, Wallanlagen oder Osterdeich).