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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration | Sonstige

Qualifizierungsbonus für Beschäftigte künftig aus einer Hand

Senat beschließt Übertragung der Programmumsetzung an die BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven

29.06.2026

Die Umsetzung des Programms "Qualifizierungsbonus für Beschäftigte" wird künftig von der BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven übernommen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen am 2. Juni 2026 gefasst. Ab dem 1. Juli 2026 wird die BAB die operative Umsetzung des Förderprogramms verantworten. Ziel ist es, im Rahmen dieser Übernahme die Abläufe für Antragstellende weiter zu vereinfachen, Kompetenzen in der Fördermittelverwaltung zu bündeln und die Förderung noch effizienter umzusetzen.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Website der BAB unter www.bab-bremen.de/qualibonus. Die Antragsformulare stehen ab dem 1. Juli 2026 auf der Webseite zur Verfügung.

Arbeitssenatorin Dr. Claudia Schilling betont: "Die Qualifizierung von Beschäftigten ist ein wichtiger Baustein für die Fachkräftesicherung und die erfolgreiche Transformation unserer Wirtschaft. Mit der Übertragung der Umsetzung an die BAB stärken wir die Förderlandschaft im Land Bremen und schaffen eine dauerhaft leistungsfähige Struktur für die Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen."

Ralf Stapp, Vorsitzender der Geschäftsführung der BAB, erklärt: "Mit der Übernahme des Qualifizierungsbonus für Beschäftigte erweitern wir als Förderbank des Landes Bremen unser Angebot zur Fachkräfte- und Qualifizierungssicherung im Land Bremen. Die Bündelung der Programmumsetzung bei der BAB schafft kurze Wege, sorgt für eine effiziente Bearbeitung und bietet Antragstellenden einen zentralen Ansprechpartner vor Ort."

Der Qualifizierungsbonus unterstützt Beschäftigte bei der Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen. Ziel des Programms ist es, Menschen ohne Berufsabschluss zu motivieren, eine Qualifizierung aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen. Dadurch verbessern sich ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und zugleich werden Unternehmen bei der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte unterstützt.

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration verantwortet weiterhin die fachliche Steuerung des Programms. Soweit Geförderte Mitglied der Arbeitnehmerkammer Bremen sind, beteiligt sich diese im Rahmen einer Kofinanzierung an der Finanzierung des jeweiligen Bonus, ohne dass sich die Höhe der Förderung für die begünstigte Person erhöht. Die BAB übernimmt künftig die operative Umsetzung und Bearbeitung der Förderanträge.

Ansprechpersonen für die Medien:

  • Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de
  • Björn Jantzen, Unternehmenssprecher der BAB – Die Förderbank, Tel.: (0421) 96 00 386, E-Mail presse@bab-bremen.de
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