Bremen setzt sich im Bundesrat dafür ein, dass Städte und Gemeinden ein wirksames Werkzeug bekommen, um ihre Quartiere vor Verfall und Spekulation zu schützen und aktiv zu gestalten. In der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung am 25. Juni 2026 bringt die Hansestadt Bremen unter anderem zwei Änderungsanträge zum Baugesetzbuch ein mit dem Ziel einer Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts für die öffentliche Hand.
Mit dem Vorkaufsrecht kann eine Kommune bei einem Grundstücksverkauf selbst in den Vertrag mit dem Verkäufer einsteigen, um sich oder Dritten eine Fläche für bezahlbares Wohnen, für gute Nachbarschaften und für eine geordnete Stadtentwicklung zu sichern. Es ist eines der wichtigsten Instrumente, mit denen eine Kommune die städtebauliche Entwicklung in den Quartieren selbst in die Hand nehmen kann, statt sie ausschließlich dem Markt allein zu überlassen. Doch in zwei zentralen Situationen läuft das kommunale Vorkaufsrecht heute ins Leere und das ausgerechnet dort, wo Verfall und Spekulation am häufigsten Bahn brechen.
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Özlem Ünsal: "Die öffentliche Hand, die ihre städtebauliche Entwicklung aktiv im Sinne des Gemeinwohls gestalten will, braucht dafür auch das passende Werkzeug. Das kommunale Vorkaufsrecht ist genau so ein Instrument, aber es greift nicht, wenn es am dringendsten gebraucht wird: bei Verkäufen aus Insolvenzen sowie bei verschachtelten Firmenkäufen. Diese Lücken wollen wir schließen."
Ein weiteres Problem betrifft die sogenannten Share Deals: Gerade große, prominent gelegene Grundstücke wechseln oft nicht direkt den Eigentümer, sondern werden in Form von Unternehmensverkäufen übertragen. Hierbei werden Anteile an dem das Grundstück haltenden Unternehmen veräußert, nicht das Grundstück selbst. Das Grundstück bleibt weiterhin im Eigentum des Unternehmens. Hierdurch werden diese Grundstücke dem kommunalen Vorkaufsrecht entzogen.
Genau hier setzen die Bundesratsinitiativen der Bundesländer an. Bremen will die rechtliche Hürde streichen, die das kommunale Vorkaufsrecht blockiert, auch Share Deals zuverlässig erfassen. Die Vorstöße ergänzen sich und verstärken dasselbe Anliegen.
"Boden ist keine beliebige Ware, sondern die Grundlage für unsere Daseinsvorsorge: bezahlbares Wohnen und lebendige Quartiere", so Ünsal weiter. "Wer ein Haus dauerhaft verkommen lässt, während Menschen verzweifelt eine Wohnung suchen, wird seiner Verantwortung nicht gerecht. Eigentum verpflichtet und Städte müssen die Möglichkeit haben, das auch durchzusetzen. Hierbei handelt es sich keineswegs um einen Bremer Sonderweg, sondern um ein Problem, das viele Kommunen überall in Deutschland kennen", betont Ünsal. "Wer lebenswerte Quartiere will, muss den Kommunen den Rücken stärken."
Ansprechpartner für die Medien:
Aygün Kilincsoy, Pressesprecher bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Tel.: (0421) 361 - 6012, E-Mail: ayguen.kilincsoy@bau.bremen.de