Staatsrätin informiert im Akademischen Senat über Hintergründe zur Beitragsentwicklung
20.05.2026Im Rahmen der regulären Sitzung des Akademischen Senats der Universität Bremen am 20. Mai 2026 hat die Staatsrätin für Wissenschaft, Karolina Kumar, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Universität und der Studierendenschaft zentrale Fragen zur Studienfinanzierung und zur Entwicklung des Semesterbeitrags erörtert.
Im Mittelpunkt des Austauschs stand die finanzielle Situation der Studierenden und die geplante Entlastung: Die Freie Hansestadt Bremen stellt mit dem im März beschlossenen Haushalt insgesamt 1,2 Millionen Euro zur Verfügung, um die Studierenden gezielt zu unterstützen. Jeweils 600.000 Euro werden zum Sommersemester 2027 und zum Wintersemester 2027/28 eingesetzt. Bei der aktuellen Studierendenzahl bedeutet das: Der Semesterbeitrag kann, abhängig von der Studierendenzahl, in beiden Semestern jeweils um etwa 18 bis 20 Euro gesenkt werden.
Karolina Kumar, Staatsrätin für Wissenschaft: "Es ist eine gute Nachricht, dass Mittel zur Entlastung von Studierenden im Haushalt zur Verfügung stehen. Viele Studierende müssen ihren Lebensunterhalt mit einem knappen Budget bestreiten. Wir werden die Mittel von zweimal 600.000 Euro nutzen, um die Studierenden zu entlasten."
Die Umsetzung erfolgt über das Studierendenwerk. Die erforderlichen Mittel werden aus zentralen Rücklagen bereitgestellt.
Im Gespräch wurde auch erläutert, warum der Semesterbeitrag zum Wintersemester 2026/27 trotz der angekündigten Entlastung nicht kurzfristig gesenkt werden kann. Hintergrund sind unter anderem bereits ausgestellte rechtlich verbindliche Bescheide der Hochschulen, die insbesondere für internationale Studierende relevant sind. Die Höhe des Beitrags muss bereits viele Monate im Voraus festgelegt und veröffentlicht werden, damit Visa- und Einschreibeformalitäten rechtzeitig erfolgen können. Der Haushaltsbeschluss im März 2026 ließ nicht genug zeitlichen Spielraum, um die Entlastung bereits im kommenden Wintersemester umsetzen zu können. Zudem sind verschiedene Gremien und das Studierendenwerk in die Festsetzung einzubeziehen, was einen erheblichen zeitlichen Vorlauf benötigt.
Der Anstieg des Semesterbeitrags zum Wintersemester 2026/27 ist auf die bundesweite Erhöhung der Kosten für das Deutschlandsemesterticket um 18 Euro zurückzuführen. Die Verhandlungen hierzu erfolgen direkt zwischen den Allgemeinen Studierendenausschüssen der Hochschulen und der BSAG; das Wissenschaftsressort hat darauf keinen Einfluss.
Staatsrätin Karolina Kumar betonte abschließend: "Wir wissen, wie wichtig finanzielle Entlastung für Studierende ist, und setzen alles daran, die Unterstützung bestmöglich umzusetzen. Unser Ziel ist es, das Studium in Bremen weiterhin bezahlbar zu halten."
Neben der Entlastung beim Semesterbeitrag wurden im Gespräch auch weitere Themen angesprochen, die die Lebenssituation der Studierenden betreffen. Dazu zählten unter anderem die Entwicklung der Mensapreise und die Situation auf dem Wohnungsmarkt für Studierende. Auch die Notwendigkeit einer umfassenden BAföG-Reform auf Bundesebene und die Digitalisierung der Antragsverfahren wurden diskutiert.
Der Semesterbeitrag setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, darunter das Deutschlandsemesterticket, der Beitrag für das Studierendenwerk, der Verwaltungskostenbeitrag, der Beitrag der Studierendenschaft sowie das Kultursemesterticket. Die jüngste Erhöhung des Semesterbeitrags zum Wintersemester 2026/27 ist ausschließlich auf die gestiegenen Kosten für das Deutschlandsemesterticket zurückzuführen, das von den Studierendenvertretungen mit den Verkehrsbetrieben verhandelt wird. Die Festlegung und Veröffentlichung des Semesterbeitrags durch die Hochschulen erfolgt viele Monate im Voraus, um insbesondere internationalen Studierenden Planungssicherheit zu geben, damit diese ggf. benötigte Visa beantragen können. Bereits verschickte, rechtsverbindliche Bescheide und die Einbindung verschiedener Gremien machen eine kurzfristige Anpassung nicht möglich. Die Entlastung der Studierenden wird daher ab dem Sommersemester 2027 wirksam.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Ina Schulze, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96 269, E-Mail: [EMAIL ina.schulze@umwelt.bremen.de;ina.schulze@umwelt.bremen.d