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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Datenschutzbeauftragte fordern Nein der Bundesregierung zur Chatkontrolle

Private Kommunikation muss sicher und vertraulich bleiben

08.10.2025

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) stellt sich gegen die Pläne der dänischen EU-Ratspräsidentschaft und fordert die Bundesregierung auf, bei ihrem Nein zur anlasslosen Massenüberwachung von Bürgerinnen und Bürgern zu bleiben.

Die dänische Regierung hat als amtierende EU-Ratspräsidentschaft die Verordnung zur sogenannten Chatkontrolle auf die Tagesordnung des EU-Rats am 14. Oktober 2025 gesetzt. Im Entwurf der Verordnung sind jetzt wieder verpflichtende Möglichkeiten zur Massenüberwachung privater Chats ("Aufdeckungsanordnungen") sowie die Möglichkeit des flächendeckenden Scannens von privaten Nachrichten auf den Endgeräten der Nutzerinnen und Nutzer eingefügt worden. Mit diesem sogenannten Client-Side-Scanning kann die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung umgangen werden, da Nachrichten bereits vor dem verschlüsselten Versand durchsucht werden können.

Die diesjährige Vorsitzende der DSK, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), Meike Kamp, fordert im Namen der gesamten DSK die Bundesregierung auf, weiter für sichere und vertrauenswürdige Kommunikation einzutreten und den Verordnungsentwurf zur Chatkontrolle in dieser Fassung abzulehnen, da weiter rechtsstaatliche Grenzen überschritten werden.

Meike Kamp, Vorsitzende der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder: "Anlasslose Massenüberwachungen, die Millionen Bürgerinnen und Bürger in der
Europäischen Union unter Generalverdacht stellen, sind unverhältnismäßig. Die vorgeschlagene Chatkontrolle gefährdet die sichere Kommunikation in unserer offenen Gesellschaft. Eine Untergrabung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch Client-Side-Scanning und damit die Überwachung direkt auf den Endgeräten aller Personen wäre das Ende der Privatsphäre, wie wir sie kennen."

Dr. Timo Utermark, Bremer Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: "Wenn auf den Endgeräten laufend und flächendeckend die Chatverläufe überwacht werden, würde tief in das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern eingegriffen. Denn es wird eine gewaltige, sehr persönlichkeitssensible Datenmenge flächendeckend gescannt. Dies ist in der vorgesehenen Form nicht mehr verhältnismäßig, weil auch dem herausragend wichtigem Ziel, der Verbrechensbekämpfung, die Grundrechte nicht anlasslos und flächendeckend untergeordnet werden dürfen. Vielmehr muss auch bei der Verfolgung von schwersten Straftaten jede Ermittlungsmaßnahme und jeder Grundrechtseingriff im Einzelfall abgewogen sein."

Die DSK ist sich im Klaren darüber, dass Sicherheitsbehörden wirksame Werkzeuge und rechtliche Möglichkeiten zur Bekämpfung und Vermeidung von sexuellem Missbrauch von Kindern benötigen. Auch die DSK unterstützt diese Zielsetzung. Dieses Ziel darf jedoch nicht auf Kosten der Privatsphäre von Millionen von Personen verfolgt werden, die dafür keinen Anlass gegeben haben. Hintertüren in der Verschlüsselung gefährden die Sicherheit der Kommunikation aller Personen und könnten auch von Kriminellen missbraucht werden.

Weitere Informationen:
www.datenschutzkonferenz-online.de

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Timo Utermark , Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Tel.: (0421) 361-18004, E-Mail: office@datenschutz.bremen.de