Internationaler Tag der Informationsfreiheit
26.09.2025Anlässlich des Internationalen Tages der Informationsfreiheit am 28. September 2025 appelliert die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) an die Entscheidungsträger in Parlamenten und Regierungen, die Regeln für Transparenz und Informationsfreiheit fortzuentwickeln und auszubauen. Mithilfe belastbarer Transparenzrechte für jede und jeden erhalten sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch gesellschaftliche Initiativen objektive Informationen. Sie können auf diese Weise Entscheidungen der Verwaltungen nachvollziehen und auf Augenhöhe politisch mitgestalten.
Die offene Gesellschaft und der transparente, bürgernahe Staat geraten durch Desinformationskampagnen zunehmend unter Druck. Die Stärkung von Transparenz ist eine geeignete Strategie, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und demokratische Institutionen zu fördern.
Die jüngste Entwicklung der Informationsfreiheit in Deutschland geht indes in die falsche Richtung. In Thüringen und Baden-Württemberg fehlt der politische Wille, die Ergebnisse von Evaluationen bestehender Gesetze umzusetzen oder überhaupt zu veröffentlichen. In Sachsen soll mit der Verschiebung der Transparenzplattform sogar in den Rückwärtsgang geschaltet werden. In Bayern und in Niedersachsen gibt es noch immer kein Informationsfreiheitsgesetz. Mit Rückschritten ist jedoch niemandem geholfen – weder den Bürgerinnen und Bürgern noch den Verwaltungen selbst. Die Politik sollte sich stattdessen an gut funktionierenden Transparenzgesetzen anderer Länder orientieren.
Es wird Zeit, auch in Deutschland Transparenz über das Verwaltungshandeln auf einheitlich hohem Niveau zu schaffen. "Die Informationsfreiheit ist ein etablierter Teil demokratischer Teilhabe und wird auch international als zentrales Element freiheitlich demokratischer Staatsformen angesehen. Das hat die Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC) im Juni 2025 in Berlin eindrucksvoll gezeigt", so der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Tino Melzer, der in diesem Jahr den Vorsitz der IFK innehat.
Dr. Timo Utermark, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen: "Auch wenn in Bremen mit dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz bereits ein in weiten Teilen gut funktionierendes Transparenzgesetz existiert, gibt es auch hier noch Luft nach oben. So wird zum Beispiel weiterhin nur ein verschwindend geringer Teil der von Bremer Gerichten erlassenen Entscheidungen frei zugänglich veröffentlicht. Nur wenn Bürgerinnen und Bürger aber die Rechtsprechung kennen und sich darauf berufen können, können sie auch ihre Rechte einfordern und sich an die geltenden Gesetze halten. Es ist daher auch verfassungsrechtlich geboten, zumindest einen Großteil der ergangenen Entscheidungen der Gerichte zu veröffentlichen. Dies ist im digitalen Zeitalter auch mit geringem Verwaltungsaufwand möglich. Nicht nur in der Verwaltung bedarf es mehr Transparenz, sondern auch in der Rechtsprechung."
Zum Hintergrund:
Die 74. Generalversammlung der Vereinten Nationen hat im Jahr 2019 den 28. September zum jährlich wiederkehrenden Tag für den universellen Zugang zu Informationen erklärt. Mehr dazu unter: www.unesco.org.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) ist ein Gremium, das aus den Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder besteht, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich über ein entsprechendes Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz verfügen. Bayern und Niedersachsen sind in diesem Gremium noch nicht vertreten, weil diese Länder über kein Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz verfügen. Die IFK beschäftigt sich mit aktuellen Themen und Fragen rund um die Informationsfreiheit und fasst hierzu Entschließungen, die einen einheitlichen Standpunkt zu aktuellen Themen der Informationsfreiheit aufzeigen. Unter www.tlfdi.de sind die Entschließungen, Positionspapiere und Protokolle der IFK veröffentlicht.
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Timo Utermark , Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Tel.: (0421) 361-18004, E-Mail: office@datenschutz.bremen.de