Senat erwartet Überarbeitung
12.08.2025Der Senat versagt die Genehmigung der Bremerhavener Haushaltssatzung 2025. Zugleich wird der Magistrat gebeten, die beanstandeten Punkte zu überarbeiten und dem Senator für Finanzen im Anschluss eine genehmigungsfähige Haushaltssatzung vorzulegen. Das hat die Landesregierung heute (12. August 2025) beschlossen.
Die vorgelegte Bremerhavener Haushaltssatzung erfüllt weder die landesverfassungsrechtlichen Vorgaben zur Schuldenbegrenzung noch hält sie die anteiligen Sanierungsverpflichtungen der Seestadt gemäß Landeshaushaltsordnung ein.
Die ausschlaggebenden Gründe im Einzelnen:
Unterm Strich ergeben die ungedeckten beziehungsweise rechtlich nicht zulässigen Einnahme- und Ausgabeerwartungen ein Risikovolumen von rund 95 Millionen Euro. Das entspricht annähernd einem Zehntel des gesamten Haushaltsvolumens. Damit bestehen begründete Zweifel, ob Bremerhaven mit der vorgelegten Haushaltssatzung 2025 die landesverfassungsrechtlichen Vorgaben zur Schuldenbegrenzung einhalten kann. Letzteres ist für die Aufsichtsbehörde laut Landeshaushaltsordnung (Paragraf 118, Absatz 4a) aber Voraussetzung, um den Haushalt genehmigen zu können.
Seitens der Aufsichtsbehörde wurde frühzeitig im Vorfeld des Haushaltsbeschlusses darauf hingewiesen, dass der Bremerhavener Haushalt 2025 in dieser Form nicht genehmigungsfähig sein wird. Festgestellt wurde ebenfalls, dass die mit der Genehmigung des Nachtragshaushalts 2024 verbundenen Auflagen vom Magistrat unzureichend umgesetzt wurden. So wurde bislang ein Haushaltssicherungskonzept ebenso wenig vorgelegt wie ein Konzept, wie die Höhe der Kassenkredite zurückgeführt werden soll. Auch wurde nicht dafür Sorge getragen, vakante Personalstellen mit Ausnahme der Kinderbetreuung bis zur Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2025 nicht wiederzubesetzen sowie Beförderungen in diesem Zeitraum nicht vorzunehmen.
Der Senat fordert den Magistrat auf, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 zu überarbeiten. Angesichts der bestehenden finanziellen Herausforderungen wird der Magistrat dazu angehalten, zeitnah Gespräche gemeinsam mit dem Senator für Finanzen und der Senatskanzlei zur Lösung der aktuellen Problemstellungen aufzunehmen. Dabei soll insbesondere ein Haushaltssicherungskonzept gemäß Paragraf 118 Abs. 4b LHO für den Haushalt der Stadt Bremerhaven erarbeitet werden. Im Anschluss wird der Magistrat gebeten, dem Senator für Finanzen eine überarbeitete und genehmigungsfähige Fassung der Haushaltssatzung 2025 vorzulegen.
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de