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Der Senator für Finanzen

Bremen soll wie alle anderen Verschuldungsspielraum erhalten

Bundesregierung bringt Sanierungshilfengesetz-Novelle auf Weg

23.07.2025

Bremen und das Saarland sollen nach der jüngsten Änderung der Schuldenbremse künftig wie alle anderen Länder auch den neuen strukturellen Verschuldungsspielraum der Länder nutzen dürfen, der mit der im März erfolgten Änderung des Grundgesetzes verbunden ist. Dafür ist eine Anpassung des Sanierungshilfengesetzes nötig, die das Bundeskabinett heute (23. Juli 2025) auf den Weg gebracht hat. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Mit der geplanten Gesetzesänderung wird sichergestellt, dass Bremen und das Saarland die neuen Möglichkeiten der strukturellen Kreditaufnahme im begrenzten Maß nutzen können, ohne dass dies zu Sanktionen bei den Sanierungshilfen führt. Dabei wird eine im Ländervergleich strengere Neuverschuldungsbegrenzung für Bremen und das Saarland eingeführt, die zum Abbau einer übermäßigen Verschuldung beiträgt.

Finanzsenator Björn Fecker: "Ohne eine Änderung des Sanierungshilfegesetzes wäre das besonders klamme Bremen gegenüber den deutlich finanzstärkeren Ländern benachteiligt. Die Novelle stellt weiterhin mit strengen Regeln sicher, dass Bremen sich im Ländervergleich nicht übermäßig neu verschuldet. Gerade in dieser Lage mit einer lang anhaltenden Wirtschaftsflaute, stetig steigenden Sozialausgaben und hohen Investitionsbedarfen muss auch das kleinste Land finanziell handlungsfähig bleiben. Es ist ein gutes Signal, dass die Bundesregierung dafür nun den Weg freimacht. Wir erhalten die gleiche finanzpolitische Planungssicherheit wie andere Länder auch. Das entbindet uns im Gegenzug nicht von strenger Haushaltsdisziplin. Spielräume für neue Projekte entstehen dadurch angesichts unserer Haushaltslage und der Steuergesetzgebung des Bundes zumindest kurzfristig nicht."

Seit der Grundgesetzänderung, haben die Länder insgesamt einen Verschuldungsspielraum bei der Haushaltsaufstellung in Höhe von 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts. Die Aufteilung der für die Ländergesamtheit zulässigen Kreditaufnahme auf die einzelnen Länder erfolgt in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel. Die 1. Lesung des entsprechenden Ausführungsgesetzes im Bundestag ist für September vorgesehen. Wird das so beschlossen, beträgt die Verschuldungskomponente für das Land Bremen zukünftig rund 140 Millionen Euro.

Ohne eine parallele Änderung des Sanierungshilfengesetzes müssten Bremen und das Saarland nach den bisherigen Vorgaben auf die strukturelle Verschuldungsmöglichkeit verzichten, um die Zahlung der Sanierungshilfen in voller Höhe nicht zu gefährden. Bremen erhält jährlich 400 Millionen Euro Sanierungshilfen aus dem Bundeshaushalt. Im Gegenzug war der Stadtstaat auf Grundlage des aktuellen Sanierungshilfengesetzes in Verbindung mit der Sanierungshilfenvereinbarung bislang verpflichtet, in einem Fünf-Jahres-Zeitraum durchschnittlich 80 Millionen Euro pro Jahr bzw. mindestens 50 Millionen Euro pro Jahr strukturell zu tilgen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass diese Summe nun zukünftig vom eigentlich erlaubten Verschuldungsspielraum abgezogen werden muss. Das Bundesfinanzministerium hat erst jüngst bescheinigt, dass Bremen seine Verpflichtungen im vergangenen Fünf-Jahres-Zeitraum erfüllt hat.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de