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Der Senator für Finanzen

Balance zwischen Konsolidierung und Zukunftsinvestitionen

Senat beschließt Haushalts-Eckwerte 2026/27

17.06.2025

Die Aufstellung der Haushalte 2026/27 und damit der Eckwerte erfolgt angesichts sehr herausfordernder fiskalischer Rahmenbedingungen. Die anhaltende Stagnation der Wirtschaft führt zu Steuerausfällen. Auch Gesetzesänderungen durch den Bund wie etwa das Steuerfortentwicklungsgesetz und das Wachstumschancengesetz führen auf Landesebene zu Einnahmeverlusten. Neue Gesetzesvorhaben des Bundes wie das Investitionssofortprogramm drohen die Steuerausfälle noch zu vergrößern. Erhebliche Unsicherheiten bestehen zudem infolge internationaler Handelskonflikte, die gerade ein exportorientiertes Land wie Bremen treffen. Während Einnahmen wegbrechen, muss Bremen zugleich aufgrund der drohenden Haushaltsnotlage ein Sanierungsprogramm durchführen. Vor diesem Hintergrund hat der Senat heute (17. Juni 2025) die Haushaltseckwerte für 2026 und 2027 beschlossen und damit den Rahmen für die Etats der Ressorts festgelegt.

Mit den vorliegenden Eckwerten hält der Bremer Senat die Balance zwischen nötiger Haushaltskonsolidierung und gezielten Investitionen in Bildung sowie einen zukunftsfesten Wirtschaftsstandort und Klimaneutralität, so Finanzsenator Björn Fecker: "Die Finanzpolitik steht angesichts massiver Steuerausfälle und hoher Risiken angesichts der globalen Handelskonflikte stark im Wind. Der Senat bleibt mit den Etats 2026/27 bei seinem Kurs, nachhaltig zu konsolidieren und gezielt zu investieren. Die Eckwerte spiegeln die nüchterne Realität wieder: Wir können uns viel Wünschenswertes nicht leisten, sondern müssen uns durch die Haushaltssanierung erst wieder Handlungsspielraum erarbeiten. Der eingeschlagene Sparkurs ist mit Zumutungen für die Menschen und Unternehmen in unserem Land verbunden. Auch die Verwaltung muss ihren Teil beitragen. Wir müssen da gemeinsam durch, um das Land Bremen mit seinen beiden Städten auf eine solide Finanzbasis zu stellen. Bei aller notwendigen Konsolidierung setzen die Haushalte auch gezielte Schwerpunkte. So gewährleisten die Etats für 2026/27 etwa zusätzliche Investitionen in Bildung, in die klimafreundliche Transformation der Wirtschaft und sichern den starken Wissenschaftsstandort. Helfen wird uns absehbar der Länderanteil aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität, der für zusätzliche Investitionen vorgesehen ist. Die erweiterte Möglichkeit zur Kreditaufnahme für die Länder trägt dazu bei, trotz der massiven Steuerausfälle infolge der Stagnation verfassungskonforme Haushalte aufzustellen. Insgesamt bleibt der Finanzrahmen sehr eng."

Finanzsenator Fecker erklärt mit Blick auf den engen Finanzrahmen auch, dass zusätzliche Belastungen durch Entlastungen des Bundes auf Kosten von Ländern und Kommunen wie etwa beim Investitionssofortprogramm so nicht mehr zu schultern sind. Bremen fordert deshalb für eine Zustimmung im Bundesrat einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die dadurch drohenden Steuerausfälle von über 350 Millionen Euro.

Zentrale Haushaltseckdaten (Land- und Stadtdaten können nicht addiert werden):
Die bereinigten Einnahmen des Landes werden mit rund 5,9 Milliarden Euro in 2026 und knapp 6,2 Milliarden Euro in 2027 veranschlagt, für die Stadt Bremen sind es rund 4,1 Milliarden Euro beziehungsweise 4,2 Milliarden Euro.

Für die bereinigten Ausgaben des Landes sind in 2026 rund 6,2 Milliarden Euro und in 2027 fast 6,3 Milliarden Euro eingeplant, die Ausgaben der Stadt liegen bei knapp 4,2 Milliarden Euro beziehungsweise rund 4,3 Milliarden Euro. Die größten Posten bei den konsumtiven Ausgaben sind im Land mit knapp über einer Milliarde Euro der Bereich Kinder und Bildung sowie mit knapp unter einer Milliarde Euro die Sozialausgaben. In der Stadt Bremen sind für diese beiden Bereiche ebenfalls die höchsten konsumtiven Ausgaben vorgesehen: Jeweils rund 1,3 Milliarden Euro für Soziales und über 630 Millionen Euro für Kinder und Bildung. Die Personalausgaben belaufen sich im Land und in der Stadt Bremen auf jeweils knapp über eine Milliarde Euro. Mit Ausnahme der Bereiche Polizei, Kita und Schule, Justiz sowie Steuerverwaltung wird bei der Personalmenge eine Kürzungsquote von 1,45 Prozent pro Jahr umgesetzt.

Die Investitionsausgaben sind im Land mit 476 Millionen Euro in 2026 und 391 Millionen Euro in 2027 veranschlagt, in der Stadt sind Investitionsausgaben in Höhe von 351 Millionen beziehungsweise 326 Millionen Euro vorgesehen. Im Landeshaushalt 2026 ist die Ablösung der Bürgschaftsverpflichtung für den Jade-Weser-Port mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von über 62 Millionen Euro berücksichtigt.

Für das Land sind noch Konsolidierungserfordernisse in Höhe von 3,8 Millionen Euro im Jahr 2026 und 8,9 Millionen Euro im Jahr 2027 nötig, die als globale Minderausgabe im jeweiligen Haushaltsvollzug aufgelöst werden müssen. Dem stehen globale Mehreinnahmen in Höhe von jeweils einer Million Euro pro Jahr durch geplante Gebührenerhöhungen gegenüber. Letzteres gilt auch für den stadtbremischen Haushalt. Hier muss noch eine globale Minderausgabe in Höhe von 2,5 Millionen Euro in 2026 und in 2027 in Höhe von 3,5 Millionen Euro im Haushaltsvollzug aufgefangen werden. Hierbei handelt es sich um die Umsetzung der vom Senat in 2024 im Rahmen der Ergänzungen zu den Haushalten 2025 beschlossenen Sanierungsmaßnahmen zur Anhebung von Gebühren sowie Kürzungen bei Landes- und Kommunalprogrammen.

Strukturelle Entlastungsmaßnahmen für Schwerpunkte wie Bildung
Um die Tragfähigkeit der bremischen Haushalte nicht zu gefährden, hat der Senat einen Eckwertebegleitbeschluss gefasst. Darin sind die bereits angekündigten strukturellen Entlastungsmaßnahmen enthalten. Diese reichen von der Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte um eine auf 41 Stunden bis zu reduzierten Standards bei der Flüchtlingsunterbringung.

Diese Maßnahmen sind auch nötig, um prioritäre Mehrbedarfe der Ressorts in den Eckwerten berücksichtigen zu können. Damit werden unter anderem der Bildungsbereich gestärkt, der Einstieg in die Angebotsoffensive II der BSAG finanziert, die Kajensanierung, Investitionsbedarfe der Krankenhäuser im Kontext des Transformationsfonds des Bundes und die Exzellenzinitiative gesichert. Investive Mehrbedarfe für die Sanierung von Brücken sind ebenso eingeplant wie Mittel für die klimaneutrale Transformation der Wirtschaft (unter anderem Ertüchtigung des Kaiserhafens III für den Konverterbau, Ecomat Hydrogen Campus, Wasserstoffprojekte sowie Landstromversorgung). Nicht zuletzt werden Mittel für die Fortführung von Arbeitsmarktprogrammen bereitgestellt.

Modifikation der Schuldenbremse und Infrastruktur-Sondervermögen
Die Modifikation der Schuldenbremse räumt den Ländern eine strukturelle Verschuldungsmöglichkeit in Höhe von 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsproduktes ein. Vorbehaltlich des Ausführungsgesetzes bedeutet dies bei der Aufteilung zwischen den Ländern für den Stadtstaat Bremen eine strukturelle Verschuldungskomponente in Höhe von rund 140 Millionen Euro jährlich. Davon entfielen 80 Millionen Euro auf das Land. Für die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven verbliebe eine zulässige Kreditfinanzierungsoption von 60 Millionen Euro. Bei der Verteilung nach dem bislang gängigen Schlüssel von 80:20 entfielen davon pro Jahr 48 Millionen Euro auf Bremen und zwölf Millionen Euro auf Bremerhaven. Diese Verschuldung ist für Zukunftsinvestitionen vorzusehen, so dass davon beispielsweise Bereiche wie Bildung und Forschung profitieren können. Ausgeschlossen ist hingegen, dass Daueraufgaben kreditfinanziert werden.

Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität entfallen 100 Milliarden auf die Länder. Vorgesehen ist, diese Mittel über einen Bewilligungszeitraum von zwölf Jahren nach dem aktualisierten Königsteiner Schlüssel zu verteilen. Auch dazu muss das Ausführungsgesetz noch beschlossen werden. Rechnerisch bedeutet das für Bremen durchschnittlich rund 77 Millionen Euro pro Jahr. Die Mittel werden im Haushalt zentral beim Senator für Finanzen veranschlagt. Das Land leitet die Bundesmittel an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven weiter. Erst wenn die Bundesgesetze mit den genauen Förder- und Auszahlungsmodalitäten beschlossen sind, erfolgt die weitere Konkretisierung voraussichtlich noch im Haushaltsaufstellungsverfahren 2026/27. Erst dann ist klar, wofür genau die zusätzlichen Investitionen im Stadtstaat eingesetzt werden.

Wie es jetzt weitergeht
Der Eckwertebeschluss steckt den Budgetrahmen ab, die Ressorts fertigen mit den ihnen zugewiesenen Budgets nun bis Ende Juli ihre jeweiligen Haushaltsvorentwürfe an. Nach den Sommerferien wird der Senat diese insgesamt bewerten (Revision). Dann befassen sich zunächst die Deputationen und Ausschüsse damit. Danach erfolgt eine erneute Befassung im Senat, der dann die Haushaltsentwürfe beschließt und an die Bremische Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung weiterleitet. Die zweite Lesung des Doppelhaushalts 2026/27 ist für März 2026 anvisiert.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de