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Der Senator für Inneres und Sport

Problemimmobilien in der Robinsbalje 21 und 23: Ordnungsamt leitet Verfahren zur Treuhandverwaltung ein

Innensenator Mäurer: "Das Wohnungsaufsichtsgesetz gibt uns dieses scharfe Mittel."

30.04.2024

Seit mehreren Wochen leben die Mieterinnen und Mieter in der Robinsbalje 21 und 23 ohne Heizung. Weil die Eigentümerin der beiden Problemimmobilien – eine Immobiliengesellschaft aus München – Rechnungen nicht beglichen hat, war nun auch eine Sperre von Allgemeinstrom und Wasser zu befürchten.

Am heutigen Vormittag (30. April 2024) trafen sich dazu Vertreterinnen und Vertreter des Ortsamtes, der Wohnungsaufsicht beim Ordnungsamt, des zuständigen Quartiersmanagements, der Zentralen Fachstelle Wohnen, des Amtes für Soziale Dienste, des Job Center, der swb und des Sozialressorts, um die erforderlichen behördlichen Maßnahmen zu verabreden. Ziel ist es, den rund 80 Bewohnerinnen und Bewohnern weiterhin das Wohnen zu ermöglichen. Das Ordnungsamt wird zu diesem Zwecke nunmehr kurzfristig – und erstmalig seit der erfolgten Novellierung des Wohnungsaufsichtsgesetzes – ein Verfahren zur Treuhandverwaltung einleiten. Das bedeutet, dass nunmehr ein Treuhänder an Stelle und auf Kosten des Eigentümers über die wesentlichen Fragen rund um die Immobilie entscheidet, wie insbesondere die Sicherstellung der Versorgung der Wohnungen und der Beseitigung von sonstigen Missständen.

Damit wird die Versorgung mit Strom und Wasser (einschließlich Warmwasser) und die weitere Bewohnbarkeit verlässlich sichergestellt. Die swb AG hat zugesichert, bis Anfang Juni – also bis zur Einrichtung der Treuhandverwaltung – die Versorgung aufrechtzuerhalten.

Innensenator Ulrich Mäurer: "Die Treuhandverwaltung nach dem Bremischen Wohnungsaufsichtsgesetz ist ein sehr starkes und wirksames Instrument, um Wohnverhältnisse in prekären Wohnanlagen zu verbessern. Wir sind insgesamt auf der Grundlage des Wohnungsaufsichtsgesetzes bereits vielen Hinweisen aus den Ortsämtern und aus anderen Behörden nachgegangen, um Schritt für Schritt Verbesserungen zu erzielen."

Erläuterung:
Das Wohnungsaufsichtsgesetz wird konsequent angewendet, um gegen Verwahrlosung und Missstände vorzugehen oder wenn eine konkrete Gefährdung gesunder Wohnverhältnisse besteht. Die Zielsetzung ist unter andrem eine menschenwürdige Wohnnutzung und der Quartiersschutz, falls verwahrloste Häuser eine negative Ausstrahlung für die Umgebung haben. Es ermöglicht ein präventives Einschreiten unterhalb einer Gefahrenlage und bei Anzeichen von Verwahrlosung.

Die Koordinierungsstelle für die Anwendung des Wohnungsaufsichtsgesetzes ist beim Ordnungsamt eingerichtet. Auf ihre Initiative hin werden zusammen mit weiteren Ressorts und Ämtern in bestimmten Stadtteilen verwahrloste Wohnhäuser umfassend überprüft. Die Kontrollen führen zu einer deutlichen Verbesserung der Wohnverhältnisse. Die Verbesserungen betrafen bislang insbesondere Vermüllung, den Brandschutz, die Beendigung rechtswidriger Wohnverhältnisse und die Aufdeckung von Mietbetrug.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de