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Der Senator für Finanzen

Senat bringt zweiten Nachtragshaushalt 2023 auf den Weg

Landesregierung berücksichtigt Bundesverfassungsgerichtsurteil

05.12.2023

Der Bremer Senat hat heute (5. Dezember 2023) den Entwurf eines zweiten Nachtragshaushalts für das laufende Jahr beschlossen. Damit berücksichtigt die Landesregierung die Anforderungen an Notlagenfinanzierungen, die das Bundesverfassungsgericht erst jüngst konkretisiert hat. Dazu gehört, dass Haushaltsmittel beziehungsweise Kreditermächtigungen, die aufgrund einer erklärten Notlage aufgenommen wurden, auch im entsprechenden Haushaltsjahr tatsächlich ausgegeben werden müssen. Notlagenbedingte Kreditermächtigungen über mehrere Haushaltsjahre sind nicht zulässig.

Vor diesem Hintergrund hat der Senat die Notlagenkredithöhe zur Bekämpfung der ineinander verschränkten wirtschaftlichen, sozialen und energiepolitischen Folgen des Ukrainekrieges und der Klimakrise für das Jahr 2023 angepasst. Das gilt ebenso für die noch benötigten Mittel des Bremen Fonds, mit denen begonnene Maßnahmen zur Pandemie-Nachsorge ausfinanziert werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Nachsorge für eine außergewöhnliche Notsituation ausdrücklich für zulässig erklärt. Die bisherige Notlagenerklärung für den Haushalt des Landes wird um die Nachwirkungen der Corona-Pandemie ergänzt. Für den Haushalt der Stadtgemeinde Bremen wird eine entsprechende Geltendmachung einer außergewöhnlichen Notsituation wegen der Auswirkungen und Nachsorge der Corona-Pandemie vorgesehen. Die Tilgung der Notlagenkredite ist ab 2028 über einen Zeitraum von 30 Jahren geplant.

Finanzsenator Björn Fecker: "Die jüngst erfolgten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind eingearbeitet worden. Wir stellen den zweiten Nachtragshaushalt für 2023 damit auf ein rechtssicheres Fundament. Bremen ist angesichts der multiplen Krisen auf die Notlagenmittel für dieses Jahr angewiesen. Sie dienen unter anderem dazu, mit einem Rettungsschirm die Kliniken am Laufen zu halten, die Pandemie-Resilienz von Kitas und Schulen zu stärken und die energetische Gebäudesanierung voranzubringen, um von fossilen Energieträgern unabhängig zu werden."

Ursprünglich waren im ersten Nachtragshaushalt 2023 notlagenbedingte Kreditermächtigungen bis 2027 mit einem Volumen von insgesamt drei Milliarden Euro vorgesehen, um die Folgen des Ukrainekrieges samt Energiekrise und der damit verschränkten Klimakrise abzumildern. Im zweiten Nachtragshaushalt fürs laufende Jahr werden in diesem Zusammenhang stattdessen nun 362 Millionen Euro maßnahmenscharf ausschließlich im Landeshaushalt veranschlagt: 275 Millionen Euro wegen des Ukrainekrieges und seiner Folgen, 86 Millionen Euro wegen der darauf aufbauenden Maßnahmen gegen die Klimakrise. Die größten Posten sind neben der Aufnahme und Versorgung Geflüchteter (94 Millionen Euro) der Rettungsschirm für die Kliniken (60 Millionen Euro), Mehrbedarfe unter anderem der Zuwendungsempfänger infolge gestiegener Energiepreise (55 Millionen Euro), die energetische Gebäudesanierung (49 Millionen Euro) und CO2-arme Mobilität (28 Millionen Euro).

Die Rücklagen des Bremen Fonds in den Haushalten des Landes und der Stadt Bremen aus dem Vorjahr werden aufgelöst und einer Sondertilgung zugeführt. Für 2023 werden die tatsächlich noch benötigten Notlagenmittel in Höhe von 251 Millionen Euro (Land: 120 Millionen Euro, Stadt Bremen: 131 Millionen Euro) veranschlagt. Dahinter verbergen sich als größte Ausgabeposten die investiven Mittel für den Kita- und Schulausbau zur Stärkung der Pandemie-Resilienz (56 Millionen Euro), investive Mittelbedarfe und investive Zuschüsse für die kommunalen Kliniken (26 Millionen Euro) sowie die Hochschulen (rund 20 Millionen Euro), der Ausgleich für pandemiebedingte Verluste der Gesundheit Nord (25 Millionen Euro) und pandemiebedingte Kompensationszahlungen an bremische Gesellschaften (14 Millionen Euro).

Der zweite Nachtragshaushaltsentwurf wird jetzt an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet. Das Nachtragshaushaltsgesetz muss noch vor Ende des Jahres vom Parlament in erster und zweiter Lesung beschlossen werden und in Kraft treten.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail matthias.makosch@finanzen.bremen.de