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Der Senator für Inneres und Sport

Vereinsverbot des Al-Mustafa Gemeinschaft e.V. ist rechtskräftig

Innensenator Ulrich Mäurer begrüßt Entscheidung

03.11.2023

Die Verbotsverfügung gegen den islamistischen Verein "Als- Mustafa-Gemeinschaft e.V." (AMG) in der Barkhausenstraße in Woltmershausen ist rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass die Nichtzulassungsbeschwerde des Al-Mustafa Gemeinschaft e.V. gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bremen im Verbotsverfahren gegen eben diesen Verein unbegründet ist. Das OVG Bremen hatte mit dem Urteil vom 28. November 2022 die Verbotsverfügung des Senators für Inneres bestätigt und die Klage des Vereins gegen das Verbot als unbegründet zurückgewiesen.

Damit teilt das Bundesverwaltungsgericht die Einschätzung des OVG, dass die Al-Mustafa Gemeinschaft der sogenannten "Hizb Allah", auch bekannt unter der Bezeichnung "Hisbollah", und deren Gedankengut eine Plattform sowie signifikante ideologische Unterstützung geboten habe. Zudem habe der Verein dazu beigetragen "völkerverständigungswidrige Überzeugungen" zu verbreiten. Das Verbot ist somit rechtskräftig.

Der "Al-Mustafa Gemeinschaft e.V" stand vor dem Verbot seit vielen Jahren unter Beobachtung durch das Bremer Landesamt für Verfassungsschutz. So wurden in dem Verein nachweislich Spenden gesammelt, die an Familien von Terrorkämpfern weitergeleitet wurden und damit deren Gewalttaten unterstützten.

Vor dem Verbot am 17. März 2022 kamen bei religiösen Veranstaltungen bis zu 1.000 Menschen in den Räumlichkeiten des Vereins in Woltmershausen zusammen. Im Sinne der "Hizb Allah" förderte der Verein schwerwiegende völkerrechtswidrige Handlungen wie den Terrorismus gegen den Staat Israel und unterstützte die Verbreitung einer Ideologie, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet.

Innensenator Ulrich Mäurer begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: "Besonders in der aktuellen Zeit ist das Verbot ein wichtiges Zeichen. Wir setzen uns in Bremen für ein friedliches Miteinander zwischen den Religionen ein. Wenn jedoch ein Verein offen Antisemitismus propagiert und Terrorismus gegen den Staat Israel fördert, ist ein Vereinsverbot eine zwingende Notwendigkeit."

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de