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Der Senator für Finanzen

Für ein wirtschaftlich starkes, klimaneutrales und soziales Land Bremen

Senat beschließt Haushalts-Eckwerte 2024/2025

26.09.2023

Die Folgen des Ukraine-Krieges haben in den kommenden zwei Jahren weiterhin erhebliche Auswirkungen auf den Bremer Haushalt. Höhere Energiekosten, die Aufnahme von Geflüchteten und eine hohe Inflationsquote machen wirksame Stützungsmaßnahmen erforderlich. Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Rezession. Bremen muss laut maßgeblicher Steuerschätzung alleine für 2024 mit massiven Einnahmenausfällen in Höhe von 250 Millionen Euro rechnen. Zugleich steigen die Tilgungsverpflichtungen, so müssen ab kommendem Jahr die Corona-Kredite (Bremen-Fonds) zurückgezahlt werden. Außerdem muss die Freie Hansestadt Bremen aufgrund der drohenden Haushaltsnotlage ein Sanierungsprogramm auflegen.

Trotz dieser sehr schwierigen Rahmenbedingungen sind angesichts der fortschreitenden Klimakrise zügig Investitionen in Klimaschutz nötig, die in der erforderlichen Größenordnung nur kreditfinanziert darstellbar sind. Vor diesem Hintergrund hat der Senat heute (26. September 2023) die Haushaltseckwerte für 2024 und 2025 beschlossen und damit den Rahmen für die Etats der Ressorts festgelegt.

Mit den vorliegenden Eckwerten hält der Bremer Senat die Balance zwischen nötiger Haushaltsdisziplin und klarem Gestaltungswillen, so Finanzsenator und Bürgermeister Björn Fecker: "Wir legen einen Haushalt des Machbaren vor mit klaren Schwerpunkten für ein wirtschaftlich starkes, klimaneutrales und soziales Land Bremen. Die Prioritätensetzung ist angesichts der äußerst schwierigen Rahmenbedingungen unumgänglich. Unsere Richtschnur ist dabei, für ein zukunftsfähiges Land Bremen die Weichen zu stellen. Die Landesregierung will für eine gute wirtschaftliche Entwicklung sorgen, Ungleichheiten mildern, bessere Bildungschancen eröffnen, den Wissenschaftsstandort stärken, die Sicherheit verbessern und nicht zuletzt den Klimaschutz voranbringen. Das ist angesichts der Finanzlage ein Kraftakt. Dennoch stellen wir zum Beispiel zusätzliche Mittel für mehr Lehrerinnen und Lehrer bereit, bauen weitere Kitas und Schulen, schultern die steigenden Sozialausgaben und vermeiden eine Einsparquote im öffentlichen Dienst."

Finanzsenator Fecker betont, dass die dringend erforderlichen Investitionen in Klimaschutz nur über eine Kreditfinanzierung möglich sind: "Die Klimaschutz-Investitionen sichern auch die Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze in unseren beiden Städten. Jetzt zu wenig zu tun, würde am Ende noch teurer. Gerade für küstennahe Städte wie Bremen und Bremerhaven ist ambitionierter Klimaschutz die einzige Überlebensgarantie. Das ist angesichts der immensen Summen etwa für die klimaneutrale Transformation der Wirtschaft oder die energetische Sanierung von Kitas und Schulen nur kreditfinanziert möglich."

Fecker erklärt mit Blick auf den engen Finanzrahmen, dass zusätzliche Belastungen durch übermäßige Entlastungen des Bundes auf Kosten von Ländern und Kommunen wie etwa beim Wachstumschancengesetz so nicht mehr zu schultern sind und Bremen solchen Vorhaben im Bundesrat entschieden entgegentritt. Bremen fordert darüber hinaus eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Unterbringung und Integration von Geflüchteten sowie für die Instandhaltung der Häfen ein.

Zentrale Haushaltseckdaten (Land- und Stadtdaten können nicht addiert werden)
Die Einnahmen des Landes werden mit rund 5,4 Milliarden Euro in 2024 und knapp 5,6 Milliarden Euro in 2025 veranschlagt, für die Stadt Bremen sind es rund 3,6 Milliarden Euro beziehungsweise fast 3,7 Milliarden Euro.

Für die Ausgaben des Landes sind in 2024 etwa 5,9 Milliarden Euro und in 2025 rund 6,1 Milliarden Euro eingeplant, die Ausgaben der Stadt liegen bei knapp 3,6 Milliarden Euro beziehungsweise knapp 3,7 Milliarden Euro. Insbesondere die Personalausgaben (plus 50 Millionen Euro in 2024 und 120 Millionen Euro in 2025), die Sozialausgaben (plus 90 Millionen Euro pro Jahr) und die konsumtiven Ausgaben (pro Jahr jeweils 145 Millionen Euro mehr) steigen im Stadtstaat gegenüber den Werten aus der vorherigen Finanzplanung.

Die Investitionsausgaben sind im Land mit jeweils 381 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt, in der Stadt sind Investitionsausgaben in Höhe von 373 Millionen Euro für 2024 und 368 Millionen Euro für 2025 vorgesehen. Die Klimainvestitionen der nächsten Jahre sind noch nicht den Investitionen zugeordnet worden.

Für Land und Stadt sind noch Konsolidierungserfordernisse in Höhe von 85,7 Millionen Euro im Jahr 2024 und 64 Millionen Euro im Jahr 2025 nötig, die als globale Minderausgabe im jeweiligen Haushaltsvollzug aufgelöst werden müssen. Außerdem bestehen noch Risiken beispielsweise im Bereich des ÖPNV und insbesondere bei der BSAG, für die sich Lösungsvorschläge in der Vorbereitung befinden.

Die Bewältigung der verschiedenen Krisenfolgen geht mit hohen Herausforderungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst einher. Bei den Personaleckwerten werden die Zielzahlen daher fortgeschrieben. Dabei wird die personelle Versorgung mit Lehrkräften angehoben, um die Unterrichtsversorgung bei weiterhin ansteigenden Schülerzahlen sicherzustellen. Pro Schuljahr sind zusätzlich rund 105 Vollzeitkräfte in Bremen und rund 20 Vollzeitkräfte in Bremerhaven vorgesehen.

Neben den Eckwerten ist ein Teil der Mittel noch nicht auf die Produktplanhaushalte verteilt worden. Diese sogenannten Prio-Mittel dienen dazu, Vorbelastungen aus Beschlüssen des Senats und unabweisbare Mehrbedarfe bei den Regelausgaben abzufedern. Im Haushalt des Landes betragen die Prio-Mittel rund 51 Millionen Euro für 2024 und gut 54 Millionen Euro für 2025. Im Haushalt der Stadtgemeinde Bremen belaufen sich die hinterlegten Prio-Mittel auf 36 Millionen Euro für 2024 sowie 37 Millionen Euro für 2025. Wie diese Mittel aufgeteilt werden, will der Senat Ende November entscheiden.

Das Handlungsfeld Klimaschutz in Höhe von jährlich 20 Millionen Euro wird in die Ressortbudgets überführt. Die Mittel dienen zur Unterstützung bei der Bekämpfung des Klimawandels.

Klimaschutz und Abfederung der Krisenfolgen weiter im Fokus
Für die Fastlane-Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität stehen abzüglich der 2023 abgerufenen und noch abzurufenden Mittel (235,3 Millionen Euro) noch Kreditermächtigungen mit einem Volumen von 2,265 Milliarden Euro bis 2027 zur Verfügung. Damit werden die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude (998 Millionen Euro), die Transformation der Wirtschaft (554 Millionen Euro), die Verkehrswende (514 Millionen Euro) und die klimafreundliche Wärmeversorgung (199 Millionen Euro) vorangetrieben.

Um die Folgen des Ukraine-Krieges und der akuten Energiekrise abzufedern, hatte Bremen im Nachtragshaushalt 2023 kreditfinanzierte Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro vorgesehen. Anders als ursprünglich angenommen, bestehen die Mittelbedarfe zum Beispiel aufgrund der erhöhten Energiepreise, der Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern, damit im Zusammenhang stehende höhere Sozialleistungen und Finanzierungsbedarfe bei den Krankenhäusern fort. Der Teil von den hierfür bereitgestellten 500 Millionen Euro, der 2023 nicht in Anspruch genommen werden muss, kann deshalb noch im Haushaltsjahr 2024 zur Abfederung von fortbestehenden Krisenbedarfen herangezogen werden.

Steigende Tilgungsverpflichtungen und Sanierungsprogramm
Bremen stellt verfassungskonforme Haushalte auf und kommt seinen darüber hinausgehenden Verpflichtungen nach. Die jährliche Tilgungsleistung in Höhe von 80 Millionen Euro (entsprechend der Sanierungshilfenvereinbarung) wird erbracht, damit erhält Bremen per anno 400 Millionen Euro vom Bund.

Nachdem der Stabilitätsrat eine drohende Haushaltsnotlage für die Freie Hansestadt Bremen festgestellt hat, muss Bremen zudem bis Ende des Jahres ein Sanierungsprogramm vorlegen. Den Umfang des Sanierungsprogramms wird das Land in den kommenden Monaten mit dem Stabilitätsrat vereinbaren. Das Programm zielt darauf ab, die Haushaltslage Bremens perspektivisch zu verbessern, sodass die festgestellte drohende Haushaltsnotlage gemäß den Kriterien des Stabilitätsgesetzes nach Beendigung des Sanierungszeitraumes wieder verlassen werden kann. Dafür müssen die Einnahmen in den Planjahren bis mindestens 2027 höhere Zuwächse als die Ausgaben aufweisen, um einen Haushaltsüberschuss von 100 Millionen Euro zu erzielen. Mit diesem Überschuss kann dann ab 2028 in die Tilgung der Klimakredite finanziert werden, die bei unterstelltem vollständigem Mittelabfluss exakt 100 Millionen Euro pro Jahr betragen wird.

Ab 2024 erfolgt schon die vorgesehene Tilgung des kreditfinanzierten Bremen-Fonds, mit dem die negativen Folgen der Corona-Pandemie gemildert wurden. Die jährliche Rate beträgt für den Stadtstaat insgesamt 67 Millionen Euro.

Wie es jetzt weitergeht
Der Eckwertebeschluss setzt den Rahmen, nun stellen die Ressorts ihre jeweiligen Haushaltsentwürfe auf. Diese werden in den Deputationen und Ausschüssen beraten. Danach erfolgt eine erneute Befassung des Gesamtentwurfs im Senat, der dann den Haushaltsentwurf beschließt und an die Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung weiterleitet. Das Parlament hat beim neuen Doppelhaushalt 2024/2025 das letzte Wort. Die erste Lesung ist für April 2024 geplant, die zweite Lesung für Juni 2024.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail matthias.makosch@finanzen.bremen.de