Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Tarifvertrag im Sicherheitsgewerbe des Landes Bremen allgemeinverbindlich

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration | Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Tarifvertrag im Sicherheitsgewerbe des Landes Bremen allgemeinverbindlich

Höhere Entgelte für mehr als 3.000 Beschäftigte

14.07.2023

Die von der Gewerkschaft Verdi und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft im März 2023 vereinbarten Entgelte des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen im Land Bremen sind nun allgemeinverbindlich. Sie gelten nach der Bekanntmachung der Allgemeinverbindlicherklärung im Bundesanzeiger am Donnerstag, 13. Juli 2023, rückwirkend zum 1. Januar 2023 für alle Beschäftigten in der Branche. Damit haben insgesamt 3.025 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf die tariflichen Entgelte. Mit der Veröffentlichung ist die Entscheidung rechtswirksam.

Die tariflichen Mindestentgelte dürfen aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung nicht unterschritten werden. Sie gelten automatisch für alle Beschäftigungsverhältnisse unabhängig davon, ob diese bereits tarifgebunden sind. Die Mindestentgelte nach dem Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen liegen seit dem 1. Mai 2023 zwischen 13,10 Euro in der niedrigsten und 14,40 Euro in der höchsten Tarifgruppe. Auch die Ausbildungsvergütungen sind von der Allgemeinverbindlicherklärung erfasst. Sie sind ab dem 1. Mai 2023 auf 880 Euro im ersten und 985 Euro im dritten Ausbildungsjahr gestiegen. Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Land Bremen Bewachungs- und Sicherheitsleistungen sowie Kontroll- und Ordnungsdienste erbringen. Nicht umfasst sind Sicherheitsdienstleistungen nach dem Luftsicherheitsgesetz sowie Service- und Fluggastdienste an Verkehrsflughäfen.

Die Allgemeinverbindlichkeit des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen hat Senatorin Kristina Vogt am 14. Juni 2023 als Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa erklärt. Sie folgte mit dieser Entscheidung einem Vorschlag des Tarifausschusses des Landes Bremen.

Kristina Vogt, seit 5. Juli 2023 Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation: "Die Allgemeinverbindlicherklärung ist in mehrfacher Hinsicht wirksam und wichtig. Sie gewährt allen Beschäftigten in der Sicherheitsbranche tarifliche Entgeltstandards. Gerade in Zeiten hoher Inflation stellen wir damit für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende bessere Löhne sicher. Und bessere Löhne können in dieser personalintensiven Branche dazu beitragen, die Sicherheitsdienstleistungen zu verbessern. Den Tarifparteien in der Sicherheitsbranche gelingt es seit vielen Jahren immer wieder, tarifvertragliche Standards weiterzuentwickeln. In meiner Amtszeit als Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa habe ich zwei Mal die Allgemeinverbindlicherklärung des Lohntarifvertrages für die Sicherheitsbranche vorgenommen. An dieser Stelle danke ich den Mitgliedern des Tarifausschusses im Land Bremen, dass sie erneut für die Allgemeinverbindlicherklärung gestimmt haben. Für diese Ziele werde ich auch als Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation eintreten."

Auch Dr. Claudia Schilling, seit 5. Juli 2023 Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, begrüßt die neue Regelung. "Die Allgemeinverbindlicherklärung des Lohntarifvertrages für die Sicherheitsbranche sorgt dafür, dass die Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe an der allgemeinen Entwicklung der Löhne teilhaben. Sie ist auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Branche, die wichtige Arbeit leistet."

Die einzelnen Regelungen des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen, wie Entgeltgruppen, die Höhe der Zulagen, Ausbildungsentgelte und weitere Details der Allgemeinverbindlicherklärung sind öffentlich zugänglich im Bundesanzeiger vom 13. Juli 2023.

Ansprechpersonen für die Medien:

  • Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Tel.: (0421) 361-59090, Email: kristin.viezens@wae.bremen.de
  • Nina Willborn, Pressesprecherin der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de