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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Senatorin Claudia Bernhard: Bund muss Finanzierung der Frauenhäuser sichern

Zahlen des Bundeskriminalamts dokumentieren erschreckenden Anstieg der Gewalt gegen Frauen

11.07.2023

Laut aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamts sind die registrierten Fälle von häuslicher Gewalt um 8,5 Prozent angestiegen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 240.547 Fälle registriert. Im Vorjahr waren es 221.615 Fälle. Im Land Bremen zeigte die Polizeiliche Kriminalstatistik im März dieses Jahres ebenfalls alarmierende Zahlen, auch wenn die Zahl der Betroffenen von häuslicher Gewalt abgenommen hat: 2.776 Betroffene von häuslicher Gewalt wurden 2022 in Bremen registriert, wohingegen es im Jahr 2021 noch 3.164 Betroffene waren. Die Zahl der Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen beziehungsweise Übergriffe ist von 128 Fällen (in 2021) auf 156 Fälle das dritte Jahr in Folge gestiegen.

"Es ist alarmierend, dass wir deutschlandweit einen Anstieg der Fälle von Partnerschaftsgewalt verzeichnen. Zwar kann ich mich Bundesinnenministerin Nancy Faeser anschließen, dass wir dahingehend das Schweigen brechen und Öffentlichkeit schaffen müssen, aber dies alleine wird definitiv nicht ausreichen, um häusliche Gewalt offensiv zu bekämpfen. Um die Istanbul-Konvention auf Bundesebene konsequent durchzusetzen und das Hilfesystem bedarfsgerecht und niedrigschwellig auszubauen, muss die Bundesregierung auch die entsprechenden finanziellen Mittel bereitstellen und das sehen wir aktuell leider gar nicht. Auch wenn die Zahl der Betroffenen von häuslicher Gewalt in Bremen leicht zurückgegangen ist, müssen wir hier nach wie vor von einer hohen Dunkelziffer ausgehen und jeder Fall ist einer zu viel," sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz und weiter: "Ende November 2022 haben wir uns als Land Bremen beim Runden Tisch Istanbul-Konvention mit Bund, Ländern und Kommunen dafür eingesetzt, dass es für die Finanzierung der Frauenhäuser in Deutschland einen bundeseinheitlichen gesetzlichen Rahmen braucht. Hier muss der der Bund endlich liefern. Wichtig ist mir, dass die geplanten Mindeststandards nicht dazu führen dürfen, dass nur das Minimum finanziert wird und bereits bestehende hohe Standards in den Ländern und Kommunen erhalten bleiben. Außerdem müssen alle Frauen davon befreit werden, für ihren Gewaltschutz selbst zu bezahlen."

Für Bremen nimmt die Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Kinder vor Gewalt einen hohen Stellenwert ein. Der Bremer Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beinhaltet 75 Maßnahmen, die den Zugang zum Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder verbessern sollen und hat das Bremer Modell auch schon auf internationalen Tagungen vorgestellt. Darüber hinaus bezieht Bremen auch Betroffene in die Umsetzung der Maßnahmen mit ein, um das Hilfesystem zielgerichtet auszubauen.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de